Richtertagung 2011
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Neue Gerichtslandschaft sowie Kriminaltechnik als Themen
Rund 240 Interessierte nahmen an der jährlichen Weiterbildungsveranstaltung der Justizbehörden teil.
Obergerichts, Oberrichter Hansjörg Geissmann, konnte an der diesjährigen Richtertagung rund 240 interessierte Richterinnen und Richter, Gerichtsschreiberinnen und schreiber, Friedensrichterinnen und -richter sowie Angehörige der Strafverfolgungsbehörden begrüssen. Sowohl der Landammann Dr. Urs Hofmann wie auch der Grossratspräsident Dr. Theo Vögtli überbrachten Grussbotschaften ihrer Gremien.
Neue Gerichtslandschaft Aargau als grosse Herausforderung
Gerichtspräsident Christian Sigg stellte den Anwesenden kurz das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht vor, dessen Inkrafttreten auf den 1. Januar 2013 geplant ist. Anschliessend kam er auf das "Grosse Familiengericht" zu sprechen, dessen Umsetzung für die Gerichtsbehörden im Aargau mit erheblichen Veränderungen verbunden ist. Alle familienrechtlichen Verfahren sollen im Aargau inskünftig durch das Familiengericht beurteilt werden. Davon verspricht man sich nicht nur grössere Professionalität, sondern auch eine einheitliche Praxis und die einheitliche Beurteilung von zusammenhängenden Fragen. Der Kanton Aargau übernimmt mit der Schaffung dieses Grossen Familiengerichts eine Pionierrolle.
Die grossen Herausforderungen liegen in der Führung von inskünftig massiv grösseren und durch die Mitarbeit von Fachrichtern auch heterogeneren Gerichten der ersten Instanz. Auch die enge interdisziplinäre Zusammenarbeit sowie der intensive Kontakt mit Gemeinden und Fachstellen sind für die Gerichte bis zu einem gewissen Grade neu.
Neben dem Familiengericht stehen aber auch noch weitere Teile der Justizreform zur Umsetzung an: Ein neues System der Justizleitung, die Schaffung des Justizgerichts und von Geschäftsleitungen bei den Gerichten, die Integration der Arbeits- und Jugendgerichte in die Bezirksgerichte, die Übernahme der Mietschlichtungsbehörden sowie die Neuordnung der Spezialverwaltungsgerichte sind weitere Elemente, welche die Gerichte in den kommenden Jahren beschäftigen werden.
Kriminaltechnik im zweiten Teil
Im zweiten Teil der Veranstaltung referierte Urs Winzenried, Chef der Kripo Aargau, über Möglichkeiten und Grenzen der Kriminaltechnik, insbesondere an den Beispielen von DNA- und Handyauswertungen. Durchaus eine interessante Feststellung in Bezug auf Handyauswertungen machte der Chef der Kripo, als er festhielt, ein Handy sei oft in erster Linie ein hervorragender Lieferant von DNA-Spuren - nicht unbedingt das, was man sich gemeinhin unter "Handyauswertung" vorstellt.