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Richtertagung 2005 :
Erste grosse Revision des Sanktionensystems im schweizerischen Strafgesetzbuch

An der alljährlich durchgeführten Richtertagung der kantonalen Justizbehörden nahmen annähernd 200 Interessierte teil.

Als Referenten sprachen Strafrechtsprofessor Prof.em. Dr. Stefan Trechsel, o.Professor an der Universität Zürich und Dr. Jürg Sollberger, alt Oberrichter des Kantons Bern und heute nebenamtlich tätig als fachlicher Beirat, Dozent und Kursleiter am Competence Centre Forensik und Wirtschaftskriminalistik bei der in Luzern über die Revision des Sanktionensystems im Schweizerischen Strafgesetzbuch, welches voraussichtlich im Jahre 2007 in Kraft treten wird.

Eröffnet wurde die Richtertagung durch Hansjörg Geissmann, Oberrichter und Präsident der Inspektionskommission. In der Bauschule Unterentfelden hiess er gegen 200 Interessierte aus den aargauischen Justizkreisen willkommen, darunter auch Vertretungen der Staatsanwaltschaft, der Bezirksämter und des Grossen Rates. Der Präsident der Inspektionskommission führte in seiner Begrüssung aus, er könne auf ein im Vergleich zu früheren Jahren wiederum ruhigeres Jahr zurückblicken, in welchem der Umgang der drei Staatsgewalten untereinander von gegenseitigem Respekt geprägt gewesen sei. Diese positive Entwicklung habe sich auch in den kürzlich vollzogenen Wiederwahlen niedergeschlagen. Ein Verhältnis des Grundvertrauens sei für die Justiz unabdingbar, um die ihr übertragenen Aufgaben korrekt erfüllen zu können. Oberrichter Geissmann wies weiter darauf hin, dass im Bereich der Justiz einige Veränderungen im Gange seien, so zum Beispiel die Umsetzung von WOV, die Ablösung der seit über zwölf Jahren im Einsatz stehenden Geschäftskontrolle sowie die Einführung eines Betreibungsinspektorates, welches der Grosse Rat mit der Verabschiedung des neuen Ausführungsgesetzes zum Schuldbetreibung- und Konkursrecht beschlossen habe. Erwähnenswert seien auch die baldige Veröffentlichung der überarbeiteten Kreisschreibensammlung des Obergerichts sowie die zur Zeit laufenden gesetzgeberischen Umsetzungsarbeiten der durch den Grossen Rat beschlossenen Leitsätze im Bereich der neuen Gerichtsorganisation (Justizreform 2). Zum Schluss dankte Oberrichter Geissmann den in der Justiz tätigen Richterinnen und Richtern und allen andern Mitarbeitenden für ihren grossen Einsatz bei der Erfüllung der täglichen Aufgaben.

In ihrer Grussbotschaft dankte auch die Grossratspräsidentin Frau Corina Eichenberger den Anwesenden für ihren stetigen grossen Einsatz und überbrachte die Grüsse des Grossen Rates. Sie bezeichnete die guten Kontakte zwischen den drei Gewalten als solide Grundlage für das hervorragende Zusammenwirken. Im darauffolgenden fachlichen Teil erläuterten Prof. Dr. Stefan Trechsel und Dr. iur. Jürg Sollberger mit ihren Referaten und Übungsfällen verschiedene Aspekte der Revision des Strafrechts. Es wurde aufgezeigt, dass mit den neuen Vorschriften insbesondere im Sanktionensystem neue Wege beschritten werden.

Das zentrale Anliegen der Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches (AT StGB) kann nach Dr. Sollberger bezogen auf das Angebot an Strafen auf folgende Kurzformel reduziert werden: Mit der nach Tagessätzen zu bestimmenden Geldstrafe soll die kurze Freiheitsstrafe verdrängt und die Freiheitsstrafe im mittleren Bereich zurückgedrängt werden. Prof. Dr. Trechsel vertrat die Ansicht, dass die Zielerreichung nicht einfach sein werde, da diese Reform doch einige widersprüchliche Ziele in sich habe. Im praktischen Teil wurde denn auch an Hand von Übungsfällen versucht aufzuzeigen, wie den Vorgaben des Gesetzgebers in der Praxis am Besten nachgekommen werden könne. Schlussendlich müssten jedoch Praxis und Rechtsprechung Wege und Ziele finden, die Umsetzung zu ermöglichen.

Das Publikum dankte den Referenten - trotz sommerlich-warmer Temperaturen in der Aula der Bauschule - mit einem herzlichen Applaus. Mit Sicherheit haben die Ausführungen der beiden Experten in diesem Bereich manche Fragen beantworten können. Gleichzeitig wurden aber auch wieder neue Fragen aufgeworfen, welche wohl erst bei der konkreten Anwendung des neuen Rechts - vermutlich ab 2007 - geklärt werden können. In der Zwischenzeit werden Lehre und Literatur Lösungsmöglichkeiten aufarbeiten.

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