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Richtertagung 2004 :
Wie Gutachten zu lesen sind

Im Rahmen der alljährlich durchgeführten Richtertagung der Justizbehörden wurden über 200 interessierte Teilnehmer von Dr. Mario Etzensberger und Dr. Josef Sachs darin unterwiesen, wie psychiatrische Gutachten zu lesen seien.

Eröffnet wurde die Richtertagung durch Hansjörg Geissmann, Oberrichter und Präsident der Inspektionskommission. In der Bauschule Unterentfelden hiess er über 200 Teilnehmende willkommen, darunter auch Vertreter der Staatsanwaltschaft, der Bezirksämter und des Grossen Rates. Es handelte sich dieses Jahr um eine rekordmässige Beteiligung, was sicherlich nicht zuletzt auf das hochbrisante Thema zurückzuführen war. Der Präsident der Inspektionskommission wies in seiner Begrüssung darauf hin, er könne auf ein im Vergleich zu den letzten beiden Jahren wieder ruhigeres Jahr zurückblicken, in welchem die Staatsgewalten mit gegenseitigem Respekt miteinander umgegangen seien. Ein Verhältnis des Grundvertrauens sei für die Justiz sehr wichtig, um die ihr übertragenen Aufgaben korrekt erfüllen zu können. Im Bereich der Bezirksgerichte habe sich die Revision der StPO mit der Einführung der Einzelrichter in Strafsachen stark ausgewirkt. Trotz Rückgang der Gesamtgerichtssitzungen bleibe aber das Element der Laienrichter für die aargauische Justiz weiterhin sehr wertvoll. Im Zusammenhang mit den laufenden Reformprojekten sei es wichtig, dass alle Angehörigen der Justiz sich für die Anliegen der Justiz einsetzen würden, weil die Justiz selber nicht über eine politische Lobby verfüge wie andere Gruppierungen (Lehrer, Landwirte usw.). Ausserdem dankte der Präsident der Inspektionskommission dem Obergerichtspräsidenten und -vizepräsidenten (Rudolf Schmid und Ruedi Bürgi) für deren täglichen Einsatz im Dienste der Justiz. Für den Obergerichtspräsidenten Rudolf Schmid war dies die letzte Teilnahme an einer Richtertagung, denn er wird im Februar des kommenden Jahres pensioniert.In seiner Grussbotschaft dankte auch Landammann Roland Brogli den Anwesenden für ihren täglichen Einsatz und überbrachte die Grüsse der Gesamtregierung. Er wies darauf hin, dass sich die Gesellschaft laufend verändere, weshalb sich auch im Tätigkeitsbereich der Justiz laufend Anpassungen ergäben. Es müsse eine kritische Auseinandersetzung mit der neuerdings zunehmend aufkommenden "Blockadepolitik" erfolgen, weil sonst das Funktionieren des Staates gefährdet sei. Anstelle einer eigentlichen Überreglementierung müsse wieder die vermehrte Eigenverantwortung treten.

Im darauffolgenden fachlichen Teil wechselten sich Dr. Mario Etzensberger, Leiter der Psychiatrischen Dienste in Königsfelden, und Dr. Josef Sachs, Leitender Arzt in Königsfelden, mit kurzen Referaten zu verschiedenen Aspekten psychiatrischer Gutachten ab. Auf eine für die in diesem Gebiet fachlich nicht sehr bewanderten Zuhörer gut verständliche Art legten sie die wichtigsten Punkte beim Lesen eines psychiatrischen Gutachtens dar. So führten sie unter anderem aus, ein Gutachten könne gar nicht objektiv sein, weil es sich mit Subjekten befasse, deren subjektive Äusserungen von Subjekten erfasst und bewertet würden. Auch könne naturgemäss zwischen Explorand und Gutachter sowohl Sympathie wie auch Antipathie bestehen. Die Befundaufnahme durch den Gutachter erfolge vorerst ohne Wertung, indem er beispielsweise das Verhalten oder Benehmen des Exploranden mit demjenigen anderer Menschen vergleiche. Die Diagnose könne sodann im psychiatrischen oder medizinischen Sinn in einer Krankheit bestehen. Trotzdem sei es möglich, dass sich diese Krankheit nicht im rechtlichen, juristischen Sinn auch auf die Zurechnungsfähigkeit des Exploranden auswirke bzw. ausgewirkt habe. Immer mitzuberücksichtigen sei im Übrigen die Lebensgeschichte des Exploranden, wobei je nach in Frage stehendem Delikt wieder andere Aspekte der Lebensgeschichte von Bedeutung sein können. Was die Gefährlichkeit von Straftätern angehe, so könne der Gutachter immer nur die Frage nach dem Risiko der Gefährlichkeit beantworten, nicht dagegen, ob und wann sich dieses Risiko dann auch verwirkliche. Eine Risikoeinschätzung könne gemacht werden, nicht dagegen eine Prognose im Sinne eines Vorhersehens künftiger Ereignisse.

Die Zuhörer dankten den Referenten - trotz sommerlich-warmer Temperaturen in der Aula der Bauschule - mit einem herzlichen Applaus. Mit Sicherheit haben die Ausführungen der beiden Experten in diesem Bereich beim einen oder anderen Fragen beantworten können. Sie haben aber auch neue Fragen aufgeworfen, wie es bei einem dermassen speziellen und momentan hochbrisanten Thema nicht anders zu erwarten war.

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