Richtertagung 2003
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Strafrecht: Alte und neue Kriminalitätsformen - Wie soll die Justiz damit umgehen
Im Kanton Aargau tätigen Richtern und Richterinnen sowie Gerichtsschreibern und Gerichtsschreiberinnen wurde gestern im Rahmen der diesjährigen Richtertagung die Problematik alter und neuer Kriminalitätsformen erläutert. Nach einem Einführungsreferat von Prof. Dr. Killias fand eine angeregte Podiumsdiskussion statt.
Eröffnet wurde die Richtertagung durch Hansjörg Geissmann, Oberrichter und Präsident der Inspektionskommission. In der Bauschule Unterentfelden hiess er rund 200 Teilnehmende willkommen, darunter auch Vertreter der Staatsanwaltschaft, der Bezirksämter und des Grossen Rates. Bezüglich Zusammenarbeit der drei Staatsgewalten wies er auf die Notwendigkeit eines Systems von "checks and balances" hin, erwähnte aber auch, dass gegenseitiger Respekt ebenso wichtig sei. Er führte aus, die Justiz befinde sich in einer Phase der Neuorganisation und Neupositionierung, wobei als Stichworte WOV und der PWC-Bericht genannt wurden. Eine autonome Justiz mit Selbstverwaltung und -kontrolle sowie Oberaufsicht des Parlaments müsse das Ziel sein. Bei anhaltend knappen Ressourcen solle ein fairer Lastenausgleich erfolgen.
In seiner Grussbotschaft dankte Landammann Peter C. Beyeler den Anwesenden für ihren täglichen Einsatz und überbrachte die Grüsse der Gesamtregierung. Er verwies darauf, dass alle Mitarbeitenden im Kanton unter einem enormen (Spar-)Druck stünden, und dass der Druck vermutlich noch grösser werde. Die richterliche Unabhängigkeit dürfe aber auf keinen Fall angetastet werden. Unter Hinweis auf einen Ausspruch des griechischen Philosophen Xenophon, wonach ein Richter "höflich anhören, weise fragen, vernünftig erwägen und unparteiisch entscheiden" müsse, würdigte er die Arbeit in der immer komplexer werdenden Rechtsprechung. Er überbrachte denn auch den Wunsch der Regierung nach möglichst pragmatischen Entscheiden.
Im Einführungsreferat ging Prof. Dr. Martin Killias, Dozent für Strafrecht und Kriminologie an den Universitäten Lausanne und Zürich, auf die Entwicklung von verschiedenen Straftaten wie Raub, Gewaltanwendung, Körperverletzungen, Vergewaltigung, Raufhändel und Ehrverletzungen in verschiedenen europäischen Ländern während der vergangenen 150 bis 200 Jahre ein. Er führte dabei vor Augen, dass oft in verschiedenen Ländern exakt die gleiche Entwicklung der Kriminalitätsraten in diesen Bereichen zu beobachten sei. Eindrücklich war insbesondere der erneute Anstieg der Kriminalität seit der Mitte des 20. Jahrhunderts, dies nach einem erheblichen Rückgang seit der Mitte des 19. Jahrhunderts. Er vertrat sodann die These, dass diese Zunahme keineswegs, wie oft behauptet, auf eine erhöhte Anzeigefreudigkeit zurückzuführen sei, sondern dass die Gründe in anderen Bereichen zu suchen seien. Ein Opfer einer Straftat entscheide nämlich vor allem unter dem Gesichtspunkt "was bringt mir eine Anzeige", ob es Anzeige erstatte oder nicht. Daraus erkläre sich beispielsweise die sehr hohe Anzeigerate bei Autodiebstählen, wo die Versicherung zahlt, im Gegensatz zur tiefen Rate bei Vergewaltigungen, wo das Opfer oft noch zusätzliche Demütigungen in Kauf nehmen müsse. Abschliessend erwähnte er auch die starke Zunahme der Jugendkriminalität.
Im darauffolgenden Podium diskutierten Prof. Dr. Killias, Susanna Schmid, Jugendanwältin, Thomas Müller, Bezirksgerichtspräsident und Oberstlt Urs Winzenried, Chef Kriminalpolizei, unter der Leitung von Oberrichter Dr. Bürgi, Vizepräsident, die aufgeworfenen Probleme in einer äusserst lebhaften und kontroversen Art und Weise. Es wurde darauf hingewiesen, dass Statistiken gefährliche Instrumente seien, deren Aussagekraft oft intensiv hinterfragt werden müsse. Themen wie die Jugendkriminalität, Probleme mit der Migration, Familiennachzug, häusliche Gewalt und stärkere Bandenpräsenz als früher kamen zur Sprache. Es wurde darauf hingewiesen, dass politische Entscheide vermehrt auch bezüglich möglicher Auswirkungen auf die Kriminalität hinterfragt werden müssten. So könne ein Herausschieben des sogenannten Familiennachzugs um Jahre eine sehr negative Auswirkung auf die betroffenen Kinder haben, welche erst im jugendlichen Alter und nach jahrelanger Trennung von den Eltern in eine für sie fremde Kultur "verpflanzt" würden. Was die häusliche Gewalt angeht, so wurde darauf hingewiesen, dass sich das Strafrecht nicht eigne, um die Beziehungsprobleme der Betroffenen zu lösen. Die Strafjustiz dürfe demgemäss nicht instrumentalisiert werden für eine zwischenmenschliche Problemlösung.