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Richtertagung 2001 :
Der Entwurf für eine einheitliche schweizerische Strafprozessordnung

Die in der Aargauer Justiz tätigen Richter und Richterinnen sowie Gerichtsschreiber und Gerichtsschreiberinnen konnten sich am Montag im Rahmen der diesjährigen Richtertagung von Dr. Peter Müller, Vizedirektor beim Bundesamt für Justiz, über die geplanten Neuerungen im Zusammenhang mit der Einführung einer eidgenössischen Strafprozessordnung ins Bild setzen lassen.

Oberrichter Jürg Fehr, Vizepräsident der Inspektionskommission des Obergerichts, konnte zur diesjährigen Richtertagung gegen 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer willkommen heissen. In seiner Grussbotschaft räumte der Präsident des Grossen Rates, Hans Bürge, ein, die Beziehung zwischen dem Grossen Rat und der Justiz seien derzeit etwas belastet, umso mehr sei der Wille wichtig, das gegenseitige Verständnis und Vertrauen zu fördern, um dadurch auch das Vertrauen der Bevölkerung in den Staat wieder zu gewinnen. Im Übrigen übermittelte er den Anwesenden die Grüsse des Parlamentes und der Regierung.

Dr. Peter Müller zeigte in seinem Referat auf, dass durch eine Vereinheitlichung der heute 26 kantonalen und 3 eidgenössischen Strafprozessordnungen dem vermehrt global organisierten Verbrechen besser beizukommen sei. Gretchenfrage dabei sei die Wahl der Organisation der Strafverfolgungsbehörden. Dabei sei dem sogenannten Staatsanwaltschaftsmodell der Vorzug vor dem Untersuchungsrichtermodell gewährt worden, da es effizienter sei und eine klare Rollenteilung aufweise. Beim Staatsanwaltschaftsmodell leite allein die Staatsanwaltschaft die polizeilichen Ermittlungen und strafrechtlichen Untersuchungen. Auf den Kanton Aargau bezogen sei im Hinblick auf diese Neuerung insbesondere die Stellung der Bezirksamtmänner zu überdenken. Der angelsächsischen Tradition entnommen sei im Weiteren das Institut des "plea bargaining", wonach sich die Staatsanwaltschaft und der oder die Angeklagte unter gewissen Voraussetzungen über eine Strafe einigen und dem Gericht einen gemeinsamen Antrag stellen könnten. Verworfen worden sei demgegenüber die Idee einer Kronzeugenregelung. Neben der Effizienzsteigerung sei aber auch dem Ausbau der Parteirechte Rechnung getragen worden; so habe insbesondere der sogenannte "Anwalt der ersten Stunde", d.h. der Anspruch, unmittelbar nach der Verhaftung einen Anwalt beiziehen zu können, Eingang in den Gesetzesentwurf gefunden. Der Entwurf für die einheitliche Strafprozessordnung sei bis Februar 2002 in Vernehmlassung. Bis die Schweiz die einheitliche Strafprozessordnung einführen könne, würden indes noch einige Jahre ins Land ziehen, schloss der Referent. Im Anschluss an seine Ausführungen stand er für Fragen aus dem Publikum Red und Antwort.

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