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Revision Verkehrssteuergesetz: Bemessungsgrundlage für Besteuerung von Motorfahrzeugen soll künftig unabhängig von der Antriebstechnologie sein :
Öffentliche Anhörung vom 3. Februar bis 5. Mai 2023

Die bisherige Motorfahrzeugabgabe soll durch ein neues Verkehrssteuergesetz abgelöst werden. Die bisherige Abgabe wird ausschliesslich aufgrund des Hubraums bemessen. Neu soll bei Fahrzeugen die Steuer auf einer technologieneutralen Grundlage mit einer Kombination von Gewicht und Leistung bemessen werden. Hiervon sind Nutzfahrzeuge über 3'500 Kilogramm Gesamtgewicht sowie der Transportanhänger ausgenommen und werden nach Nutzlast besteuert. Mit einer befristeten ökologischen Tarifanpassung sollen zudem effiziente und klimaschonende Antriebstechnologien gefördert werden. Die öffentliche Anhörung zum neuen Verkehrssteuergesetz startet heute Freitag, 3. Februar 2023, und dauert bis am Freitag, 5. Mai 2023.

Das 50-jährige Strassengesetz, welches die Motorfahrzeugabgabe und das kantonale Strassenwesen regelt, ist veraltet und muss revidiert werden. Um die Komplexität zu reduzieren, wurde die Revision in zwei Pakete aufgeteilt und zeitlich gestaffelt. Das erste Paket konnte mit dem am 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Gesetz über das kantonale Strassenwesen erfolgreich abgeschlossen werden. Im zweiten Paket hat das zuständige Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) in Zusammenarbeit mit dem Strassenverkehrsamt des Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) nun einen Vorschlag für ein neues Verkehrssteuergesetz (VSG; bisher Motorfahrzeugabgaben genannt) erarbeitet.

Versteuerung für Personenwagen: Kombination von Gewicht und Leistung

Der zentrale Punkt der nun vom Regierungsrat vorgeschlagenen Revision ist die neue Regelung der Verkehrssteuer für Personenwagen. Anstelle der bisherigen Besteuerung auf der Grundlage der Steuer-PS (Hubraum) ist eine technologieneutrale Bemessungsgrundlage zu evaluieren. Als neue Bemessungsgrundlage für Personenwagen schlägt der Regierungsrat die Kombination von Gewicht und Leistung vor. Diese Parameter sind im Gegensatz zur heutigen Bemessung nach Hubraum grundsätzlich technologieneutral. Weniger umweltbelastende Antriebstechnologien wie Elektro- und Hybridfahrzeuge werden durch den Parameter Gewicht benachteiligt, da sie bedingt durch zusätzlich nötige Komponenten (Batterie, Brennstoffzellen) ein höheres Gewicht aufweisen. Elektrofahrzeuge sind zusätzlich beim Parameter Leistung benachteiligt, weil sie oft eine sehr hohe Spitzenleistung aufweisen. Diese technisch bedingten Benachteiligungen sollen mit Korrekturfaktoren beseitigt werden.

Die neue Bemessungsgrundlage soll auch für Motorräder, Nutzfahrzeuge und Wohnmotorwagen bis 3'500 Kilogramm Gesamtgewicht sowie für Kleinbusse eingeführt werden. Die Besteuerung der Nutzfahrzeuge über 3'500 Kilogramm Gesamtgewicht sowie der Transportanhänger nach Nutzlast kann jedoch unverändert beibehalten werden. Auch bei der Besteuerung der übrigen Fahrzeugarten sind keine, oder nur marginale, Anpassungen vorgesehen.

Befristete ökologische Tarifanpassung

Mit einer befristeten ökologischen Tarifanpassung sollen effiziente und klimaschonende Antriebstechnologien gefördert werden. Dazu soll für entsprechende Personenwagen, Motorräder und Nutzfahrzeuge ein befristeter Rabatt eingeführt werden; der Ertragsausfall wird mit einer Tarifanpassung bei den übrigen Fahrzeugen dieser Kategorien (ausgenommen schwere Nutzfahrzeuge) kompensiert.

Zur Sicherstellung der Finanzierung der kantonalen Strasseninfrastruktur ist die Revision im Wesentlichen ertragsneutral gestaltet. Der Grosse Rat soll die Kompetenz erhalten, die Verkehrssteuertarife künftig der Teuerung anzupassen, sofern sich der Landesindex der Konsumentenpreise dauerhaft um mindestens fünf Prozentpunkte verändert hat und die Finanzierung aufgrund des Fondsbestands der Strassenrechnung dies ermöglicht respektive erforderlich macht.

Öffentliche Anhörung vom 3. Februar 2023 bis 5. Mai 2023

Die öffentliche Anhörung zum neuen Verkehrssteuergesetz startet heute Freitag, 3. Februar 2023, und dauert bis am Freitag, 5. Mai 2023. Die Inkraftsetzung ist per 1. Januar 2025 geplant.

Auf der Webseite des Strassenverkehrsamts ist ein Online-Rechner für die Berechnung der neuen Verkehrssteuer für Personenwagen, Motorräder und leichte Nutzfahrzeugen (Lieferwagen) gemäss dem in der Anhörung vorgeschlagenen Modell aufgeschaltet.

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