Revision des Gesetzes über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen
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Grossratskommission unterstützt die Revision des Finanzrechts einstimmig
Die nichtständige Kommission NIKO 1 hat das Gesetz über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen gutgeheissen. Für die zweite Beratung schlägt sie nur wenige Anpassungen vor. In der Vorlage geht es darum, die Führungsinstrumente weiterzuentwickeln und das neue Rechnungslegungsmodells (HRM 2) im Kanton umzusetzen.
Die Grossratskommission NIKO 1 hat die Beratungen zum revidierten Gesetz über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen abgeschlossen. Während die Kommission in erster Beratung noch zahlreiche Änderungen und Präzisierungen einbrachte, zeigte sie sich mit dem Entwurf zur zweiten Beratung mehrheitlich zufrieden. Sie beantragt dem Ratsplenum nur wenige Änderungen.
Die Kommission verlangt vom Regierungsrat genauer gefasste Bestimmungen zum geplanten Management-Informationssystem (MIS). Auch der Grosse Rat soll im Budgetprozess und während der Prüfung des Jahresberichts vom MIS profitieren. Wichtig ist der Kommission, dass die Bedürfnisse des Grossen Rats bei der Ausgestaltung des MIS berücksichtigt werden. Weiter diskutierte die Kommission einige Vorschriften zu Rechnungslegung. Eine knappe Kommissionsmehrheit lehnte eine Wesentlichkeitsgrenze von 50'000 Franken pro Geschäftsfall bei zeitlichen Rechnungsabgrenzungen - auch auf Empfehlung des Finanzkontrollausschusses - ab.
Der Grosse Rat wird das Geschäft voraussichtlich im Juni 2012 behandeln. Die Kommission beantragt dem Rat einstimmig dessen Gutheissung.