Revidiertes Baugesetz tritt am 1. Januar 2010 in Kraft
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Regierungsrat verabschiedet Allgemeine Verordnung zum Baugesetz
Der Regierungsrat hat in der Allgemeinen Verordnung zum Baugesetz (ABauV) Ausführungsvorschriften erlassen. Damit können die neuen Bestimmungen in der kantonalen Baugesetzgebung per 1. Januar 2010 in Kraft treten.
Die Bevölkerung des Kantons Aargau hat am 27. September 2009 der Teilrevision des Baugesetzes zugestimmt. Nun hat der Regierungsrat die Allgemeine Verordnung zum Baugesetz (ABauV) den neuen gesetzlichen Bestimmungen angepasst und Ausführungsbestimmungen beschlossen. Damit treten das Baugesetz und die ABauV per 1. Januar 2010 in Kraft.
Kernpunkt der Gesetzesrevision ist die Abstimmung von Siedlungs- und Verkehrsentwicklung über die kommunalen Grenzen hinaus. Zudem geht es im neuen Baugesetz um die Förderung der guten Wohnqualität und den haushälterischen Umgang mit der knappen Ressource Boden.
Für Baugesuche, die in diesem Jahr eingereicht, und für Nutzungspläne, die in diesem Jahr vorgeprüft worden sind, gilt das bisherige Recht. Die Unterlagen zum Baugesetz sowie die Verordnungsänderung samt Bericht werden im Internet unter www.ag.ch/rechtsabteilung veröffentlicht.