Revidiertes Baugesetz nimmt neue Erkenntnisse auf
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Vernehmlassungsentwurf wesentlich überarbeitet
Der Regierungsrat überweist das revidierte Gesetz über Raumplanung, Umweltschutz und Bauwesen (Baugesetz) an den Grossen Rat. Nach der Vernehmlassung wurde der Gesetzestext präzisiert, auf das Wesentliche konzentriert und mit neuen Erkenntnissen ergänzt.
Das Baugesetz von 1993 muss überarbeitet werden, da sich die raumplanerischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen verändert haben. Immer enger werdende Platzverhältnisse, sich verknappende Bodenreserven sowie immer grössere Distanzen zwischen Arbeits- und Wohnort verlangen nach neuen Lösungen. Zudem setzt der Regierungsrat mit dem revidierten Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen die vom Grossen Rat beschlossenen Strategien raumentwicklungAARGAU und mobilitätAARGAU um.
Zweck der Revision des Baugesetzes ist es, den Aargau als attraktiven Wohn- und Wirtschaftsstandort zu erhalten respektive aufzuwerten. Dazu werden u.a. Siedlung und Verkehr in der Nutzungsplanung besser abgestimmt sowie die Siedlungsentwicklung optimiert und die regionale Zusammenarbeit gefördert. Schliesslich werden mit dem revidierten Baugesetz die Rechtssicherheit für Investoren und Grundeigentümer verbessert sowie die Verfahren vereinfacht.
Im Vernehmlassungsverfahren war die Notwendigkeit der Gesetzesrevision im Wesentlichen unbestritten. Entsprechend wurde der Entwurf von den Gemeinden grundsätzlich gut aufgenommen. Seitens der Wirtschaftsverbände und der bürgerlichen Parteien kamen jedoch kritische Stellungnahmen zu einzelnen Punkten im Vernehmlassungsentwurf. In der Folge wurden mit ihnen konstruktive Gespräche geführt, welche letztlich wichtige Erkenntnisse insbesondere bezüglich der Steuerung der Siedlungsentwicklung und der Verkehrssysteme in den Gesetzesentwurf einfliessen liessen. Regierungsrat Peter C. Beyeler, Vorsteher des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, zieht eine positive Bilanz dieser Gespräche: "Ein stark kritisierter Gesetzesrevisionsentwurf wurde präzisiert, auf das Wesentliche konzentriert und mit neuen Erkenntnissen ergänzt."
Der überarbeitete Gesetzesentwurf wird nun für die Beratungen an den Grossen Rat überwiesen.