Revidierte Strafprozessordnung für den Kanton Aargau
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Vom Regierungsrat verabschiedet
Die Einführung des Einzelrichters bzw. der Einzelrichterin in Strafsachen bildet den Kernpunkt der Revision der Strafprozessordnung. Auch die Verteilung der von den Gemeinden zu tragenden Massnahmenvollzugkosten wird neu geregelt.
Der Regierungsrat hat die Botschaft zur Revision der kantonalen Strafprozessordnung verabschiedet. Der Grosse Rat wird die Gesetzesvorlage voraussichtlich im kommenden Sommer beraten. Kernstück der Vorlage bildet die Einführung des Einzelrichters bzw. der Einzelrichterin in Strafsachen. Ihr wurde in der letztjährigen Vernehmlassung mit grosser Mehrheit zugestimmt.
Das Bezirksgerichtspräsidium wird inskünftig kleinere Straffälle allein beurteilen. Es soll Freiheitsstrafen bis sechs Monate, auch verbunden mit einer Busse, allein aussprechen können. Ausserdem soll es ambulante und mit Einwilligung der beurteilten Person auch stationäre Massnahmen anordnen können. Der Regierungsrat erwartet von dieser Änderung eine Rationalisierung und Beschleuni-gung der Strafverfahren.
Entschärft wird auch das Problem, dass einzelne Gemeinden finanziell stark belastet werden, wenn sie die Kosten für den Massnahmenvollzug eines Einwohners oder einer Einwohnerin übernehmen müssen. Neu sollen die gesamthaft von den Gemeinden zu tragenden Vollzugskosten in einer Art Pool-Lösung auf alle Gemeinden entsprechend ihrer Einwohnerzahl verteilt werden.
Mit der Revision werden auch verschiedene Entlastungsmassnahmen sowie Anpassungen an geändertes höherrangiges Recht oder an die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichts und der internationalen Organe vorgeschlagen.
Im Hinblick auf die laufenden Arbeiten zum Erlass einer eidgenössischen Strafprozessordnung wurde auf eine Totalrevision verzichtet.