Reorganisation des Krankenversicherungswesen für Asylsuchende
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Zusammenarbeit mit der HELSANA-Versicherungen AG
Der Kantonale Sozialdienst des Kantons Aargau leistet Pionierarbeit: das erste Integrierte Versorgungsnetz für Asylsuchende ist geplant. Ab 2004 sind alle Asylsuchenden nur noch bei einem Versicherer für alle Krankheits- und Unfallleistungen versichert. Kurzfristig ergeben sich administrative Erleichterungen, mittelfristig sind Einsparungen realisierbar.
Die knappen finanziellen Mittel des Bundes und des Kantons sowie die Stellenplafonierung veranlassten den Kantonalen Sozialdienst, das Krankenversicherungswesen für die Asylsuchenden zu überprüfen und kreativ zu reorganisieren. Bis Ende 2003 sind die rund 3'000 Sozialhilfe abhängigen Personen des Asylrechts bei neun verschiedenen Versicherern im Rahmen der obligatorischen Krankenpflege (KVG) und gegen Unfall versichert.
Ab 2004 werden alle Versicherten neu über einen Rahmenvertrag bei der Helsana versichert. Die Helsana wurde auf Grund einer öffentlichen Submission als Vertragspartner gewählt. Der Systemwechsel bringt dem Kantonalen Sozialdienst erhebliche administrative Erleichterungen. Kernstück des neuen Vertrages ist die Einführung eines integrierten Versorgungsnetzes, in welchem sich die Partner zur qualitativ hochstehenden, aber ökonomischen Behandlung der Menschen aus dem Asylbereich verpflichten. Das Versorgungsnetz basiert auf dem so genannten Gatekeeper-Modell Ein Primärarzt ist zwingend erste Anlaufstelle für die Patienten. Er steuert den Fall und ist für die Überweisung zum Facharzt oder in eine stationäre Institution verantwortlich.
Mit dem vertraglich bekundeten Willen der Helsana und des Kantonalen Sozialdienstes wird sich dieses Versorgungsnetz auch dank Anreizsystemen wie beispielsweise garantierten Zuweisungen an die beteiligten Ärzte, kostendämmend auswirken. Die Gesundheitskosten im Asylbereich sollen so mittelfristig transparent sein und ganzheitlich gesenkt werden können.