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Regos kommt vor den Grossen Rat :
2. Teilrevision des Schulgesetzes: Leitbild Schule Aargau wird weiter konkretisiert

Der Regierungsrat hat die Vorlage für die zweite Teilrevision des Schulgesetzes zu Handen des Grossen Rates verabschiedet. Schwerpunkt dieser Revision ist die Regionalisierung der Oberstufe (Regos). Diese soll künftig in Oberstufenzentren (OSZ) mit mindestens acht einklassigen Abteilungen zusammengefasst werden. Damit sollen die Ausbildungsqualität verbessert, die Chancengerechtigkeit für alle Schülerinnen und Schüler der Oberstufe vergrössert, die Arbeitsverhältnisse für die Lehrerschaft verbessert und Kosten gesenkt werden.

Mit dem Leitbild Schule Aargau hat der Grosse Rat den Auftrag zur Regionalisierung der Oberstufe erteilt. Was für die Bezirksschule seit über 100 Jahren Normalfall ist, nämlich Unterricht in regionalen Zentren, soll auch für die weiteren Typen und speziellen Abteilungen der Oberstufe gelten. Die Mindestzahl von acht Abteilungen ermöglicht es, dass Parallelabteilungen gebildet und Anlagen wirtschaftlich ausgenützt werden können. Auch regional geführte Berufswahlklassen, die IBK und die Kleinklassen Oberstufe sollen ins Konzept einbezogen werden, um von gemeinsamen Angeboten und der lehrplangerechten Infrastruktur profitieren zu können. Schon heute ist das Oberstufenzentrum für rund 85 Prozent aller Oberstufenabteilungen der Normalfall. Regos fördert leitbildkonform die bestehende Dreigliedrigkeit der Oberstufe mit Real-, Sekundar- und Bezirksschule und vertieft deren Zusammenarbeit.

Die Zielsetzungen der OSZ

Im Vordergrund steht eine pädagogische Reform der Oberstufe, mit der ein gleichwertiges und vollständiges Angebot mit entsprechender Infrastruktur im ganzen Kantonsgebiet für alle Typen der Oberstufe erreicht werden soll. Die Konzentration auf Oberstufenzentren (OSZ) erlaubt die Aufhebung von sehr kleinen Schulen mit oft isolierten und zweiklassigen Abteilungen, verbessert die Rahmenbedingungen für Schülerinnen und Schüler und auch die Arbeitsbedingungen für die Lehrkräfte. Regos führt auch zu einem wirtschaftlicheren Einsatz von Ressourcen und zur Nutzung von Synergien. Ein OSZ umfasst mindestens acht einklassig geführte Abteilungen von einem oder mehreren Oberstufentypen (beispielsweise je vier Abteilungen Real- und Sekundarschule oder acht Abteilungen Bezirksschule). Der Einsatz der Lehrkräfte erfolgt gemäss der neuen Ausbildung für Sekundar- und Reallehrer (Sereal) in Fächergruppen und aufgrund der Bedürfnisse der Schule. Insbesondere erlauben parallele Abteilungen den Lehrkräften Fächer und Fächergruppen innerhalb des Typus oder typenübergreifend abzutauschen. Die Infrastruktur der OSZ richtet sich nach den Erfordernissen der Lehrpläne.

Zusammenarbeit der Gemeinden

Die Bildung der Schulkreise und die Festlegung der Schulstandorte geschieht über eine gemeinsame Planung von Gemeinden und Regionalplanungsverbänden unter Mitwirkung des Kantons und der Schulräte der Bezirke. Die bisher beim Schulverband (Gemeindeverband) und Schulvertrag (Gemeindevertrag) bestehenden Hindernisse im Schulgesetz werden beseitigt und damit der Gestaltungsfreiraum und die Mitspracherechte für die Gemeinden vergrössert. Dadurch können situationsgerechte und massgeschneiderte Verbands- und Vertragslösungen getroffen werden. Die Rechte der Stimmbürgerschaft werden gewahrt. Für Planung und Umsetzung werden Termine festgelegt.

Die Finanzierung

Es ist geplant, die Schulbausubventionen und die weiteren Beiträge im Schulbereich im Zusammenhang mit der Aufgabenteilung Kanton-Gemeinden abzuschaffen und innerhalb dieses Vorhabens zu kompensieren. Zur Zeit befindet sich diese Vorlage in der Konsultation. Neu sollen hingegen zusätzlich als Anreiz zur Umsetzung Beiträge an die Bau- und Organisationskosten von OSZ nach einem Bonus-Malus-System ausgerichtet werden. Die Beiträge stützen sich auf gesetzliche Rahmenbedingungen und ihre Höhe richtet sich nach dem durch Regos erzielbaren Nutzen.

Die finanziellen Auswirkungen

Das durch Regos mögliche Einsparungspotential liegt bei 50 Abteilungen. Die Verrechnung von Minderausgaben mit den dafür notwendigen einmaligen Mehrausgaben für Investitionen ergibt eine Einsparung von rund 7 Millionen Franken jährlich. Wäre Regos bereits heute verwirklicht, ergäben sich folgende Änderungen:
. Aufhebung der Oberstufe an etwa 35 Schulorten
. Verlegung von 60 Abteilungen in OSZ oder deren Aufhe-bung
. In den Standortgemeinden wären 25 Klassenzimmer zusätzlich erforderlich
. Von der gesamten Oberstufe könnten netto etwa 50 Abteilungen (oder 3.3% Prozent) durch Zusammenlegung oder Neuverteilung aufgehoben werden
. 87 zweiklassige Abteilungen würden einklassig geführt
. Die mittlere Schülerzahl pro Abteilung würde an der Real 18.5 (+0.9), an der Sek. 20.3 (+1.3)und an der Bez. 21.5 (unverändert) betragen.
Die gleichzeitig vorgeschlagene Senkung der Höchstzahl von Schülerinnen und Schülern pro Abteilung an der Realschule in OSZ von 25 auf 22 erfordert andererseits maximal 36 zusätzliche Stellen. Die mittlere Abteilungsgrösse würde auf 16.8 (-0.8 gegenüber heute) sinken.

Die Koordination mit der Strukturreform

Die Vorlage zeigt mit einem Zeitplan und der Beschreibung von einzelnen Phasen detailliert auf, wie das Projekt Regos mit der Strukturreform zusammenhängt. Daraus wird deutlich, dass jetzt mit Regos begonnen werden kann, ohne dass auf die Strukturreform gewartet werden muss. Die dringenden Probleme der Oberstufe insbesondere an der Realschule können und müssen unabhängig von der Frage gelöst werden, ob und wann welche Strukturreform kommt. Auch die Aufgabenteilung Kanton-Gemeinden und die Personalgesetzgebung ist mit Regos koordiniert.

Senkung der Schülerzahl an Realschulen

Gleichzeitig mit dem Projekt Regos wird eine dringlich gewordene Massnahme zugunsten der besonders unter Druck geratenen Realschule getroffen: Die Höchstzahl pro Abteilung an der Realschule in Oberstufenzentren soll von heute 25 auf 22 Schülerinnen und Schüler gesenkt werden. Zur Zeit untersucht eine Arbeitsgruppe die Situation der Realschule und prüft weitere Verbesserungen.

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