Regionale Verankerung der Strafverfolgung erhalten
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Botschaft für die Umsetzung des Schweizerischen Strafprozessrechts
Der Regierungsrat beantragt die Schaffung von sechs dezentralen Staatsanwaltschaften für die Bezirke. Die Bezirksgerichte sollen erhalten bleiben und gestärkt werden. Damit sollen die Ziele des neuen Bundesrechts umgesetzt und regionalen Aspekten Rechnung getragen werden.
Die Organisation der Strafverfolgung im Kanton Aargau muss den Vorgaben des Schweizerischen Strafprozessrechts angepasst werden. In der Botschaft an den Grossen Rat beantragt der Regierungsrat sechs Staatsanwaltschaften für die Bezirke (je eine Staatsanwaltschaft für die Bezirke Aarau und Lenzburg, Zofingen und Kulm, Rheinfelden und Laufenburg, Brugg und Zurzach, Bremgarten und Muri sowie Baden). Damit werden die Vorgaben des neuen Rechts mit einer zweckmässigen Organisation optimal umgesetzt. Gleichzeitig bleibt die Strafverfolgung in den Regionen und Bezirken verankert.
Führung durch die Oberstaatsanwaltschaft
Neu wird eine Oberstaatsanwaltschaft geschaffen. Ihr obliegt die Gesamtleitung der Strafverfolgungs-behörden mit den sechs dezentralen Staatsanwaltschaften und der kantonalen Staatsanwaltschaft für Wirtschaftdelikte und Spezialfälle. Die Oberstaatsanwaltschaft soll eine einheitliche Arbeitsweise und Gesetzesanwendung der Staatsanwaltschaften sicherstellen.
Gute Perspektiven für die Mitarbeitenden
Die Reorganisation ist für die bisherigen Mitarbeitenden der Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft, Kantonales Untersuchungsamt, Bezirksämter) mit Veränderungen verbunden. Insbesondere gilt dies für die Bezirksämter, die Ende 2012 in die sechs Staatsanwaltschaften für die Bezirke integriert werden.
Der Kanton ist in der neuen Organisation auf die Fachkompetenz und Erfahrung aller bisheriger Mitarbeitender angewiesen. Für Mitarbeitende, welche die künftigen Anstellungsvoraussetzungen (juristische Ausbildung, Anwaltspatent) nicht erfüllen, sind im kantonalen Einführungsrecht grosszügige Überführungsregelungen vorgesehen. Insbesondere können die Bezirksamtmänner und ihre Stellvertretungen zu Staatsanwältinnen oder Staatsanwälten werden.
Erhaltung und Stärkung der Bezirksgerichte
Auch künftig sollen wichtige kantonale Aufgaben dezentral und bevölkerungsnah in den Bezirken und Regionen erfüllt werden. Insbesondere ist vorgesehen, die Bezirksgerichte zu erhalten und zu stärken. Im Rahmen der Umsetzung des Schweizerischen Strafprozessrechts erhalten sie das Schlichtungswesen im Miet- und Pachtbereich als neue Aufgabe und werden mit zusätzlichem Personal verstärkt.
Zudem sollen die Laienrichterinnen und Laienrichter ihre bisherige Bedeutung behalten, indem für Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr das Gesamtgericht zuständig bleibt. Im Weiteren erfüllen die Präsidentinnen und Präsidenten der Bezirksgerichte die Aufgaben der neu zu schaffenden Zwangsmassnahmengerichte.
Weiterhin zentrale Organisation der Jugendanwaltschaft
Aufgrund des neuen Bundesrechts muss die Jugendanwaltschaft die bisherigen Zuständigkeiten der Schulpflegen im Jugendstrafbereich übernehmen. Trotz der zusätzlichen Aufgaben soll die Jugendanwaltschaft zentral organisiert bleiben und ihren Standort in Aarau haben. Die regionale Verankerung wird sichergestellt, indem die einzelnen Jugendanwältinnen und Jugendanwälte für Teile des Kantonsgebiets zuständig sind.
Personelle Verstärkung
Das Schweizerische Strafprozessrecht führt für die Strafverfolgungsbehörden und die Gerichte zu aufwändigeren Verfahren. Zudem sind neu Zwangsmassnahmengerichte zu schaffen. Für die Strafverfolgungsbehörden sind deshalb 35 und für die Gerichte 27 zusätzliche Stellen erforderlich.
Bei der Jugendanwaltschaft sind 9 zusätzliche Stellen für die Bearbeitung der Verfahren notwendig, die bisher in die Zuständigkeit der Schulpflegen fallen.
Enger Zeitplan für die Umsetzung
Das Schweizerische Strafprozessrecht tritt auf den 1. Januar 2011 in Kraft. Auf diesen Zeitpunkt werden die Oberstaatsanwaltschaft und die kantonale Staatsanwaltschaft aufgebaut.
Die Umsetzung der Staatsanwaltschaften für die Bezirke erfolgt in zwei Schritten: Auf den 1. Januar 2011 werden die Leitungen und das zusätzliche Personal rekrutiert. In der Übergangsphase 2011/2012 bleiben die Bezirksämter an ihren bisherigen Standorten als Aussenstellen der Staatsanwaltschaften bestehen. Voraussichtlich auf Anfang 2013 werden die Bezirksämter in die sechs Staatsanwaltschaften für die Bezirke integriert. Die noch verbleibenden Bezirksverwaltungsaufgaben werden auf diesen Zeitpunkt anderen Verwaltungs- und Justizstellen übertragen.