Regierungsratswahl am 28. November 2004
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Getrennte Parlaments- und Regierungswahlen im Aargau
Die Aargauer Stimmberechtigten wählen am 28. November 2004 den Regierungsrat sowie die Bezirksbehörden und am 27. Februar 2005 den Grossen Rat für die Amtsperiode 2005/09. Der Regierungsrat lehnt eine Zusammenlegung beider Wahlen begründet ab.
Der Regierungsrat lehnt ein freisinniges Postulat ab, das die Zusammenlegung der beiden Wahltermine fordert. Er legt gleichzeitig den Termin für die Regierungsratswahlen auf Ende November 2004 und das Datum für die Grossratswahlen auf Ende Februar 2005 fest.
Dafür massgebend sind hauptsächlich folgende Gründe:
- Beide Termine fallen auf ordentliche Abstimmungsdaten des Bundes. Es ist davon auszugehen, dass der Bund diese Termine beansprucht. Mit kombinierten Wahlen und eidgenössischen Abstimmungen wäre der Termin für Stimmberechtigte, Gemeinden und Kanton überladen.- Würde der Grosse Rat bereits Ende November gewählt, müsste er noch volle vier Monate in alter, nicht mehr gleich legitimierter Besetzung amtieren.
- Die Regierungsratswahl Ende November stellt sicher, dass die Gewählten rechtzeitig disponieren können. Würde die Regierung erst Ende Februar gewählt, würde es bei einem allfälligen zweiten Wahlgang zeitlich zu knapp: Die neue Amtsperiode beginnt am 1. April 2005.
- Regierungswahlen sind primär Personenwahlen, Grossratswahlen Parteiwahlen.
- 2005 wird erstmals ein verkleinerter Grosser Rat (140 statt 200 Mitglieder) nach revidiertem Wahlgesetz gewählt. Parteien und Stimmberechtigte sind bei dieser stark veränderten Ausgangslage mit den Parlamentswahlen erheblich gefordert.
Somit findet die Gesamterneuerungswahl des Regierungsrates, der Bezirksbehörden, der Friedensrichter und der Schulräte der Bezirke am 28. November 2004 statt. Für einen allfälligen zweiten Wahlgang bestimmte der Regierungsrat den 23. Januar 2005. Wahltermin für die Gesamterneuerungswahl des Grossen Rates ist der 27. Februar 2005.