Regierungsratsbulletin zur Regierungsratssitzung vom 8. April 2009
Botschaft für den Zusammenschluss der Einwohnergemeinden Laufenburg und Sulz zuhanden des Grossen Rates
Die beiden Einwohnergemeinden Laufenburg und Sulz haben im November 2008 an der Urne den Zusammenschluss ihrer Gemeinden mit grosser Mehrheit gutgeheissen. Erforderlich ist noch die Zustimmung des Grossen Rates zu diesem Zusammenschluss.
Der Regierungsrat hat nun die Botschaft zuhanden des Grossen Rates verabschiedet und beantragt, den Zusammenschluss der Gemeinden Laufenburg und Sulz auf den 1. Januar 2010 zu genehmigen. Er gewährt an die erfolgreich abgeschlossenen Arbeiten einen Projektkostenbeitrag von 60 000 Franken.
Der Zusammenschluss bietet für beide Gemeinden positive Entwicklungschancen.
Vernehmlassungen zu Änderungen im Asyl- und Ausländerrecht
In seinen Vernehmlassungen zu den vorgeschlagenen Änderungen im Asyl- und Ausländerrecht begrüsst der Regierungsrat die vom Bund vorgeschlagenen Anpassungen.
Der indirekte Gegenvorschlag zur Ausschaffungsinitiative führt zu Verbesserungen, die nach Ansicht des Regierungsrats den Erfordernissen der Praxis angemessen Rechnung tragen. Eine Annahme der Ausschaffungsinitiative würde dazu führen, dass wichtige Bestimmungen des nicht zwingenden Völkerrechts nicht mehr eingehalten werden könnten. Zudem würde es auch zu erheblichen Kollisionen mit rechtstaatlichen Garantien der Bundesverfassung kommen. Im Einklang mit dem Bundesrat lehnt der Regierungsrat die Ausschaffungsinitiative deshalb ab und unterstützt den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats.
Die im Rahmen einer weiteren Vorlage vorgeschlagene Revision des Asyl- beziehungsweise des Ausländergesetzes erachtet der Regierungsrat als sinnvoll, weil damit die Attraktivität der Schweiz als Zielland von Asylsuchenden gesenkt wird. Insbesondere diejenigen Massnahmen, die zur Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens führen, werden vom Regierungsrat befürwortet. Die vorgesehenen strafrechtlichen Sanktionen für Personen, die sich sogenannte subjektive Nachfluchtgründe beispielsweise durch politische Aktivitäten in der Schweiz verschaffen, erachtet der Regierungsrat hingegen als nicht zielführend, da sie kaum Wirkung entfalten oder gar nicht verhängt werden könnten.
Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG)
Das UIDG regelt die Zuweisung und Verwendung der Unternehmens-Identifikationsnummer (UID). Es sieht vor, dass jedem Unternehmen, aber auch Selbständigerwerbenden, landwirtschaftlichen Betrieben und Verwaltungsstellen eine eindeutige, unveränderliche Identifikationsnummer zugeteilt wird. Mit der Einführung der UID sollen die Abläufe zwischen Unternehmen und Verwaltung, aber auch innerhalb der Verwaltung einfacher und effizienter werden. Die Zuordnung der UID soll bis 2011 erfolgen.
Probleme sieht der Regierungsrat unter anderem bei der unterschiedlichen Bestimmung der Subjekte, welche der UID, der bisherigen Identifikationsnummer und der Mehrwertsteuernummer zugrunde liegen. Dazu fehlen auch Abklärungen, was mit der gesellschaftsrechtlichen Firmenidentifikationsnummer gemäss Obligationenrecht und mit der Mehrwertsteuernummer geschehen wird.
Der Regierungsrat weist schliesslich darauf hin, dass in der Botschaft zum UIDG die finanziellen Auswirkungen der Vorlage nur ungenügend dargestellt werden. Ob mit der UID effektiv eine Steigerung der Effizienz einhergeht, ist angesichts der nur fragmentarischen Kosten-Nutzen-Analyse fraglich.
Vernehmlassung zum Programm Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz, Stellungnahme der Aargauer Regierung
Die Kantone wurden vom Bund zur Vernehmlassung über das Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und über die Freigabe der dafür vorgesehenen Mittel aus dem Infrastrukturfonds eingeladen. Zur Eliminierung aller bis 2020 zu erwartenden Engpässe müssten Projekte im Umfang von rund 15 Milliarden Franken realisiert werden. Aus dem Infrastrukturfonds stehen derzeit aber nur 5,5 Milliarden Franken zur Verfügung.
In seiner Stellungnahme verlangt der Regierungsrat, dass der Bund die notwendigen Mittel zum Ausbau der Autobahnen zeitgerecht zur Verfügung stellt, damit Erreichbarkeit und Standortgunst erhalten bleiben. Er begrüsst die Aufnahme des 6-Spurausbaus Härkingen-Wiggertal in die höchste Priorität bei gleichzeitiger Sicherstellung der Finanzierung dieses Ausbauvorhabens. Nicht einverstanden ist der Regierungsrat mit der tiefen Einstufung des A1-Abschnitts Aarau-Ost bis Birrfeld. Deshalb beantragt er, Planung und Projektierung für eine Kapazitätserhöhung dieses Abschnitts prioritär zu behandeln. Zudem verlangt der Regierungsrat, dass ein Ausbau der Anschlüsse zwischen den Verzweigungen Wiggertal und Birrfeld sofort an die Hand genommen wird.
Aufnahme der Vororientierung "Windkraftanlagen" in den Richtplan
Der Regierungsrat hat die Vororientierung "Windkraftanlagen" als Fortschreibung in den Richtplan aufgenommen. Diese hält fest, dass der Regierungsrat im laufenden Jahr Planungsgrundsätze zur Erstellung von Windkraftanlagen erarbeiten und dem Grossen Rat zur Festsetzung im Richtplan vorlegen wird. Ziel ist es, durch verbindliche Vorgaben für zukünftige Investoren sowie für Gemeinden und kantonale Fachstellen einschätzbare Beurteilungsgrundlagen zu schaffen. Bis zum Vorliegen dieser Richtplanvorgabe erfolgt die Prüfung und Interessenabwägung eingehender Gesuche einzelfallweise auf der Basis von bereits bestehenden Grundlagen, namentlich einer Windpotenzialkarte.
Die Vororientierung war Gegenstand einer Behördenvernehmlassung vom 17. Dezember 2008 bis am 6. März 2009 und hat dort eine grossmehrheitliche Zustimmung gefunden.