Regierungsratsbulletin zur Regierungsratssitzung vom 10. Mai 2006
Änderung der Verordnung über die Schulen für Gesundheitsberufe
Der neue Geltungsbereich des Berufsbildungsgesetzes hat auch im Kanton Aargau die Ablösung bisheriger Bildungsgänge zur Folge. Mit der vom Regierungsrat beschlossenen Änderung der "Verordnung über die Schulen für Gesundheitsberufe" (SAR 311.112) können bestehende Lehrstellen gesichert und zusätzlich ein Angebot für eine verkürzte zweijährige Lehre geschaffen werden. Die verkürzten Bildungsgänge zur Fachfrau bzw. zum Fachmann Betreuung (FABE) und zur Fachangestellten Gesundheit (FAGE) sowie der im Jahre 2008 auslaufende Bildungsgang Behindertenbetreuung stehen unter der Leitung des Kompetenzzentrums der Berufsfachschule Brugg und werden neu am Aussenstandort Bremgarten in den Räumlichkeiten der St. Josef-Stiftung durchgeführt. Für die verkürzten Bildungsgänge FABE und FAGE wurden bereits 30 Lehrverträge abgeschlossen. Die Verordnungsänderung tritt am 1. August 2006 in Kraft. Weitere Informationen: www.ag.ch/bfgs.
Kanton Aargau wird assoziiertes Mitglied der Zentralschweizer Regierungskonferenz
Der Kanton Aargau wurde gestern, 11. Mai 2006, von der Zentralschweizer Regierungskonferenz (ZRK) als assoziiertes Mitglied aufgenommen. Der Regierungsrat will damit seine Beziehungen zu den Innerschweizer Kantonen und insbesondere den regelmässigen Informationsaustausch intensivieren. Die Zentralschweizer Regierungskonferenz, hat das Ziel, wie die Nordwestschweizer Regierungskonferenz auch, öffentliche Aufgaben, die die Kräfte eines einzelnen Kantons übersteigen, zu koordinieren und gemeinsam zu lösen. Die ZRK setzt sich aus den Kantonen Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug zusammen. Neben dem Kanton Aargau ist auch der Kanton Zürich assoziiertes Mitglied.
Antwort des Regierungsrats zur Vernehmlassung zur Änderung der Grundversorgungsbestimmungen in der Fernmeldedienstverordnung
Der Regierungsrat begrüsst die Aufnahme der Dienste für Hörbehinderte (SMS-Vermittlungsdienst) und für Menschen mit eingeschränkter Mobilität (Verzeichnis- und Vermittlungsdienst). Auch die Streichung des Zugangs zu Teilnehmerverzeichnissen aus der Grundversorgung wird vom Regierungsrat als richtig erachtet. Diese Dienste können am Markt angeboten werden.Der Regierungsrat spricht sich aber gegen die Aufnahme des Breitband-Internetzugangs in die Grundversorgungspflicht aus. Die Höhe der Infrastrukturkosten und die noch nicht genügende Marktdurchdringung der Technologie sprechen dagegen. Der Kanton Aargau unterstützt in dieser Frage ein Vorgehen, das ohne finanziellen Beitrag des Bundes für die Infrastruktur auskommt. Bei Überschreiten von bestimmten Kosten pro Breitband-Festnetzanschluss soll eine Lösung mit vom Bundesrat definierten tieferen Übertragungsraten realisiert werden.