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Regierungsratsbulletin zur Regierungsratssitzung 15. November 2006

Kanton Aargau begrüsst E-Government-Strategie Schweiz

Der Regierungsrat des Kantons Aargau erachtet dieZielsetzung der E-Government-Strategie als sachlichsinnvoll. Die festgelegten Schwerpunkte für den Ausbauvon elektronischen Dienstleistungsangeboten ermöglichen,dass Synergien für den Aufbau der Informatiklösungenschweizweit besser genutzt werden. AlsVorteil betrachtet der Regierungsrat den Verzicht aufeine zentrale Finanzierung. Mit der Regelung der Finanzierungim Einzelfall werden Mittel gezielt und beiden bevorzugten Vorhaben eingesetzt. Damit die Strategiejedoch zum Tragen kommt, braucht es, nach Ansichtdes Aargauer Regierungsrats, aber die aktiveMitarbeit aller Akteure und die schnelle Festlegung derFederführung im Einzelfall.

Teilrevision der Strahlenschutzverordnung, derStrahlenschutz-Ausbildungsverordnung und derDosimetrieverordnung

1994 sind das Strahlenschutzgesetz (StSG) und dieStrahlenschutzverordnung (StSV) in Kraft getreten. DieStrahlenschutzgesetzgebung hat sich bisher bewährtund es gibt keine grösseren Schwierigkeiten im Vollzug.Dennoch wurden einige Schwachstellen erkannt,die mit der vorliegenden Teilrevision behoben werdensollen.

Die schweizerische Strahlenschutzgesetzgebung istweitgehend kompatibel mit den europäischen Strahlenschutz erlassen. Da jedoch das Strahlenschutzgesetzund die Strahlenschutzverordnung 1994 - also vorden EG-Richtlinien in Kraft traten, sollen mit dieserRevision einige Divergenzen behoben werden. Einevolle EU-Kompatibilität soll jedoch erst nach Inkrafttretender revidierten EG-Richtlinien (Zeithorizont 2010)angestrebt werden. Die vorgesehene Revision sprichtThemen aus allen Aufsichtbereichen an: NatürlicheRadioaktivität, Medizin, Industrie und Kernanlagen.

Bei der Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung bestehtaufgrund der gesammelten Erfahrung in den letztenJahren ein Bedarf für die Revision der Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung, um diese der Entwicklung vonTechnik und Wissenschaft anzupassen.

Bei der Dosimetrieverordnung handelt es sich im Wesentlichenum eine Erweiterung von 16 neuen nuklidspezifischenDatenblättern, die bisher gefehlt haben.Der Regierungsrat nimmt zur Kenntnis, dass die vorgesehenenÄnderungen keine nennenswerten Auswirkungenauf den Kanton Aargau haben und stimmt derim Entwurf vorliegenden Teilrevision der drei Verordnungenzuhanden des Eidgenössischen Departementesdes Innern zu.

Gesetz über die Berufs- und Weiterbildung demGrossen Rat zur zweiten Beratung zugestellt

In seiner ersten Beratung hat der Grosse Rat am 29.August 2006 das Gesetz über die Berufs- und Weiterbildung(GBW) mit 109 gegen 2 Stimmen mit insgesamt10 Prüfungsaufträgen gutgeheissen. In acht Fällenhat dies zu Anpassungen im Gesetz geführt. Sobeim Einbezug der Weiterbildung in den Aufgabenbereichder Berufsbildungskommission, bei den Kompetenzenbetreffend Standortfragen von Berufsfachschulensowie bei der Berechnung des Zinses für Restschuldenund der Landverzinsung von Berufsfachschulbauten.In zwei Fragen hält der Regierungsrat anseiner Lösung fest: In der Frage der parlamentarischenKontrolle von interkantonalen Vereinbarungen undhinsichtlich der Massnahmen für Personen mit individuellenBildungsdefiziten.

Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat ein totalrevidiertes Stipendiendekret zugestellt

Gemäss dem neuen, vom Grossen Rat am 19. September2006 verabschiedeten Stipendiengesetz werdendie Höchstansätze der Ausbildungsbeiträge wiebisher vom Grossen Rat durch Dekret festgelegt. Mitdem total revidierten Stipendiendekret werden jährlicheHöchstansätze für Stipendien und Darlehen festgesetzt.Dabei werden für Ausbildungen auf der SekundarstufeII und Tertiärstufe (Universitäten, ETH, Fachhochschulen)sowie für Weiterbildungen Höchstansätzeverankert, die den verschiedenen Lebensumständen,dem unterschiedlichen Ausbildungsstand und derungleichen beruflichen Situation der betroffenen Personengebührend Rechnung tragen. Für Ausbildungenauf Tertiärstufe soll der Höchstansatz im Vergleich zuheute moderat erhöht werden.

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