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Regierungsrats-Ersatzwahl am 12. März :
Allfälliger zweiter Wahlgang am 16. April

Der Nachfolger von Thomas Pfisterer im Regierungsrat wird am 12. März oder allenfalls am 16. April 2000 gewählt. Die Aargauer Stimmberechtigten stimmen am 12. März zudem über mindestens 1 kantonale und 4 eidgenössische Vorlagen ab.

Für den eidgenössischen Abstimmungstermin vom 12. März 2000 hat der Regierungsrat des Kantons Aargau folgende kantonalen Vorlagen festgelegt:
. Ersatzwahl in den Regierungsrat;
. Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG ZGB) , Änderung vom 16. November 1999 (Zwangsmassnahmen im Rahmen der fürsorgerischen Freiheitsentziehung).
Eventuell wird auch die Änderung des kantonalen Schulgesetzes betreffend Regionalisierung der Oberstufe abstimmungsreif sein.

Extra-Termin für zweiten Wahlgang

Für einen allfälligen zweiten Wahlgang der Regierungsrats-Ersatzwahl hat der Regierungsrat den 16. April festgesetzt. Ein Zuwarten bis zum nächsten eidgenössischen Termin vom 21. Mai 2000 würde zu lange dauern.

Kandidaturen müssen der Staatskanzlei bis 21. Januar 2000 gemeldet werden. Bis 4. Februar hat die Staatskanzlei den Gemeinden die Wahlzettel abzugeben. Die Gemeinden haben danach 14 Tage Zeit, das Material den Stimmberechtigten zuzustellen.
Zur Abstimmung kommen am 12. März ferner mindestens 4 eidgenössische Vorlagen:
. Bundesbeschluss vom 8. Oktober 1999 über die Reform der Justiz
. Volksinitiative "für Beschleunigung der direkten Demokratie"
. Volksinitiative "für eine gerechte Vertretung der Frauen in Bundesbehörden"
. Volksinitiative "zum Schutze des Menschen vor Manipulationen in der Fortpflanzungstechnologie"
. Laut Bundeskanzlei wäre auch die Volksinitiative "für eine Halbierung des motorisierten Strassenverkehrs" abstimmungsreif, falls sie nicht im Dezember zurückgezogen wird.

  • Staatskanzlei