Regierungsrat will Kampf gegen invasive Neobiota verstärken
:
Verpflichtungskredit von 14,845 Millionen Franken über sechs Jahre beantragt – öffentliche Anhörung vom 1. Juli bis 29. September 2021
Bereits 2010 hat der Regierungsrat eine kantonale Neobiota-Strategie verabschiedet. Mit den heute verfügbaren finanziellen und personellen Ressourcen kann die Bekämpfung der invasiven Schädlinge jedoch bei Weitem nicht überall und nicht im gemäss dieser Strategie erforderlichen Ausmass angegangen werden. Die Folge: Die Neobiota breiten sich im Kanton Aargau weiter aus, der volkswirtschaftliche Schaden steigt. Aufgrund eines vom Grossen Rat überwiesenen parlamentarischen Vorstosses beantragt der Regierungsrat nun einen Verpflichtungskredit über 14,845 Millionen Franken für die Umsetzung der Neobiota-Strategie in den Jahren 2022–2027. Die öffentliche Anhörung dazu startet heute Donnerstag, 1. Juli 2021, und dauert bis am 29. September 2021.
Invasive Neobiota – eingeschleppte gebietsfremde Pflanzen und Tiere – bedrohen die einheimische Artenvielfalt, beeinträchtigen Ökosysteme, verursachen Probleme auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, gefährden die Gesundheit der Bevölkerung und verursachen Schäden an Infrastrukturen. Schon heute ist der volkswirtschaftliche Schaden beträchtlich. Je länger mit Gegenmassnahmen zugewartet wird, desto teurer werden diese in Zukunft. Deshalb hat der Regierungsrat im Jahr 2010 eine kantonale Neobiota-Strategie mit folgenden Schwerpunkten verabschiedet: flächendeckende Prävention, koordinierte Bekämpfung gemäss den kantonalen Prioritäten, Zusammenarbeit mit den Gemeinden, Evaluation des Erfolgs.
Finanzielle und personelle Ressourcen erhöhen
Mit den heute verfügbaren finanziellen und personellen Ressourcen kann die Bekämpfung der Neobiota jedoch bei Weitem nicht überall und nicht im gemäss der erwähnten Strategie erforderlichen Ausmass angegangen werden. Die Neobiota-Bekämpfung erfolgte bisher punktuell mit den in den zuständigen Abteilungen vorhandenen, beschränkten finanziellen Mitteln aus dem ordentlichen Budget. Dies hat zur Folge, dass sich die invasiven Neobiota im Kanton Aargau weiter ausbreiten. Zu den Profiteuren im negativen Sinne gehört beispielsweise das bis vor wenigen Jahren noch eher unauffällige Einjährige Berufkraut, welches sich rasant und grossflächig ausbreitet. Aus diesem Grund verlangt eine vom Regierungsrat entgegengenommene und vom Grossen Rat überwiesene Motion eine verstärkte und koordinierte Umsetzung der Neobiota-Strategie. Als ersten Schritt hat der Grosse Rat bereits für das Budgetjahr 2021 im Aufgabenbereich "Umweltentwicklung" eine Erhöhung des Globalbudgets 2021 um 250'000 Franken netto beschlossen.
Nun beantragt der Regierungsrat für die Umsetzung der Massnahmen der kantonalen Neobiota-Strategie einen Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand von insgesamt 14,845 Millionen Franken für sechs Jahre. Damit soll die Bekämpfung insbesondere der invasiven gebietsfremden Pflanzen (Neophyten) ausgeweitet und intensiviert werden. Diese umfasst die Sicherstellung einer koordinierten Organisation, Beauftragung, Durchführung und Rapportierung der Bekämpfung für die verschiedenen Aufgabenbereiche innerhalb des Kantons als Grundlage für eine wirkungsvolle Umsetzung. Ausserdem sind zusätzliche Massnahmen zur Prävention hinsichtlich invasiver gebietsfremder Tierarten (Neozoen) oder zur Sensibilisierung und Mobilisierung verschiedenster involvierter Stellen ausserhalb der kantonalen Verwaltung vorgesehen.
Öffentliche Anhörung vom 1. Juli bis 29. September 2021
Die öffentliche Anhörung zum Verpflichtungskredit über 14,845 Millionen Franken für die Umsetzung der kantonalen Neobiota-Strategie in den Jahren 2022–2027 startet heute und dauert bis am 29. September 2021. Das Ziel ist, die entsprechende Botschaft noch im 2021 im Regierungsrat zu verabschieden und nächstes Jahr im Grossen Rat zu behandeln.
Anhörungsunterlagen: Umsetzung Massnahmen Neobiota-Strategie des Kantons Aargau 2022-2027; Verpflichtungskredit