Regierungsrat will ein neues Hundegesetz
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Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden hat Priorität
Der Regierungsrat hat die Botschaft für den Erlass eines neuen Hundegesetzes an den Grossen Rat verabschiedet. Gleichzeitig lehnt er einen parlamentarischen Auftrag der FDP-Fraktion ab, der eine Rückstellung der Vorlage bzw. den Verzicht auf die Revision fordert.
Nach dem tragischen Vorfall im zürcherischen Oberglatt, bei dem ein Kind von drei Pitbulls zu Tode gebissen wurde, gingen im Dezember 2005 im Grossen Rat drei Motionen ein, die eine Revision des kantonalen Gesetzes über das Halten und Besteuern von Hunden sowie wirkungsvolle Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden verlangten. Nachdem das Parlament die Vorstösse als Postulate überwiesen hatte, legte der Regierungsrat im September 2008 den Entwurf eines neuen Hundgesetzes vor. Dieser wurde in der Vernehmlassung mehrheitlich begrüsst und in der Zwischenzeit punktuell überarbeitet.
Bundeslösung lässt auf sich warten
Gleichzeitig legte die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur im Februar 2009 einen Entwurf für ein eidgenössisches Hundegesetz vor. Die Vorlage wurde im Juni vom Nationalrat beraten, der Ständerat wird sich frühestens in der Wintersession damit befassen. Der Erlass lehnt sich weitgehend an den bestehenden Vorschriften der Tierschutzverordnung an und verzichtet ausdrücklich auf Regelungen über den Umgang mit gefährlichen Hunderassen. Gleichwohl ist nicht mit einer raschen gesamtschweizerischen Lösung zu rechnen, weil für die Regelung eine Bundeskompetenz begründet werden muss. Dazu braucht es eine Verfassungsrevision mit obligatorischer Volksabstimmung.
Eigenverantwortung der Hundehaltenden
Vor diesem Hintergrund hat der Regierungsrat beschlossen, die Bundeslösung nicht abzuwarten und den gegenüber der eidgenössischen Regelung weiter führenden Gesetzesentwurf zuhanden des Grossen Rats zu verabschieden. Der kantonale Erlass ist mit der nationalrätlichen Fassung des Hundegesetzes vereinbar, geht aber in der Prävention weiter und räumt dem Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden einen hohen Stellenwert ein. Dieser soll nicht mit Verboten und übermässigen Einschränkungen, sondern vor allem durch die Verpflichtung der Hundehaltenden, ihre Eigenverantwortung wahrzunehmen, sichergestellt werden. Mit der Einführung einer kantonalen Halteberechtigung sollen nur noch jene Personen einen Hund mit erhöhtem Gefährdungspotenzial halten können, die über genügend kynologische Kenntnisse verfügen und aufgrund der persönlichen Verhältnisse in der Lage sind, einen Hund korrekt zu führen und auszubilden.
Weder zurückstellen noch verzichten
Der Regierungsrat lehnt schliesslich einen parlamentarischen Auftrag der FDP-Fraktion ab, der verlangt, dass die Gesetzesrevision zurückgestellt bzw. ganz darauf verzichtet wird, sollte eine Bundeslösung zustande kommen. In seiner Antwort auf den Vorstoss führt der Regierungsrat aus, das aus dem Jahr 1871 stammende Hundegesetz sei zum einen überholt, zum andern habe der Schutz vor gefährlichen Hunden hohe Priorität. Deshalb treibt er die Revision der kantonalen Hundegesetzgebung ohne weiteren Verzug voran.