Regierungsrat weiterhin für rasche Tarifsenkung
Nachdem der Grosse Rat der vorzeitigen Inkraftsetzung der dritten Etappe der Steuergesetzrevision 2006 vor den Sommerferien in der ersten Beratung zugestimmt hat, legt der Regierungsrat nun die Botschaft für die zweite Beratung vor. Erwartungsgemäss hält
Aufgrund der erfreulichen Entwicklung der Konjunktur und der Steuereinnahmen in den letzten zwei Jahren hat der Regierungsrat vorgeschlagen, die Inkraftsetzung der dritten Etappe der 2006 beschlossenen Steuergesetzrevision bereits ein Jahr früher als geplant, nämlich auf den 1. Januar 2009, in Kraft zu setzen. Es geht bei dieser Etappe um die Reduktion des Einkommens- und des Vermögenssteuertarifs für die Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Aargau.
Aus der vorgezogenen Inkraftsetzung resultieren für den Kanton und die Gemeinden bereits ab 2009 Mindereinnahmen von je rund 72 Mio. Franken, die sonst erst ab 2010 anfallen würden. Der Kanton und die grosse Mehrheit der Gemeinden stehen zur Zeit finanziell so gut da, dass diese Mindereinnahmen verkraftbar sind.
Zusätzliche Stärkung der Standortattraktivität
Die Gemeinden bemängeln die zusätzlichen Steuerausfälle und den Umstand, dass sie mitten im Budgetierungs- und Planungsprozess überrascht worden seien. Der Regierungsrat weist in seiner Botschaft darauf hin, dass in den letzten zwei Jahren ein Steuerwachstum eingetreten ist, welches wohl die wenigsten Gemeinden erwarten konnten. Deshalb stehen sowohl der Kanton als auch die meisten Gemeinden finanziell gut da. Für die längerfristige Planung ändere sich nichts, weil die Steuermindererträge ab dem Jahr 2010 ja schon lange bekannt sind.
Im Grossen Rat wurde von den Opponenten in der ersten Beratung moniert, dass die Tarifentlastungen den besser verdienenden und vermögenden Steuerpflichtigen zugute kommen. Der Regierungsrat erinnert daran, dass auch dieser Teil der Revision vom Volk beschlossen worden ist. Und dass die vorzeitige Entlastung dem Konzept der Revision entspricht, indem die beabsichtigte Verbesserung der Standortattraktivität nochmals zusätzlich gestärkt wird.