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Regierungsrat weist Beschwerde der Gemeinde Hausen ab :
Verlängerung der Sondermüll-Empfängerbewilligung ist rechtens

Die Firma SAVA AG, Lupfig, darf weiterhin Sondermüll entgegennehmen und verbrennen. Der Regierungsrat weist eine Beschwerde der Gemeinde Hausen ab.

Die Firma SAVA für Industrie und Gewerbe AG betreibt in Lupfig auf dem Betriebsgelände der ehemaligen Reichhold Chemie einen Sondermüll-Verbrennungsofen. Damit sie überhaupt Sonderabfälle entgegennehmen und verwerten darf, benötigt sie nach der bundesrätlichen Verordnung über den Verkehr mit Sonderabfällen (VVS) eine sogenannte Empfängerbewilligung. Diese darf durch die kantonalen Umweltschutzbehörden nur unter der Voraussetzung erteilt werden, dass Gewähr für eine umweltgerechte Behandlung der Abfälle besteht.

Die SAVA-Betriebsanlage entspricht den heute geltenden, 1991 verschärften Umweltschutzvorschriften nicht mehr in allen Teilen und muss daher bis spätestens im Jahre 2001 saniert werden. 1995 hatte die SAVA beim zuständigen Gemeinderat Lupfig ein Baugesuch für Totalsanierung und Ausbau eingereicht. Die Abteilung Umweltschutz des Baudepartementes verlängerte seither die Empfängerbewilligung dreimal um jeweils ein Jahr, um einerseits der SAVA den Weiterbetrieb zu ermöglichen und andererseits die Bewilligung jeweils der aktuellen Umweltsituation anpassen zu können. Die letzte Verlängerung erfolgte im vergangenen Dezember.

Dagegen erhob die Gemeinde Hausen Beschwerde beim Regierungsrat. Die wiederholte Bewilligungsverlängerung sei rechtlich nicht haltbar. Zudem könne der Einwohnerschaft von Hausen der Weiterbetrieb des Sondermüll-Verbrennungsofens erst wieder zugemutet werden, wenn die Anlage saniert sei.

Am 11. Februar 1998 hat der Regierungsrat die Beschwerde der Gemeinde Hausen abgewiesen. Er stellt klar, dass die Empfängerbewilligungen schon von Gesetzes wegen stets befristet sind, dass sie aber ohne weiteres verlängert werden dürfen (von der VVS her sogar um fünf Jahre). Voraussetzung: Der Betrieb muss weiterhin Gewähr bieten für die umweltgerechte Behandlung der Sonderabfälle. Dies ist bei der SAVA trotz der Sanierungsbedürftigkeit ihrer Anlage weiterhin der Fall. Weil es sich um eine bestehende Anlage handelt, gelten weiterhin die vor 1991 gültigen Emissionsgrenzwerte. Diese werden eingehalten. 2001 muss die Anlage dann aber den neuen, strengeren Vorschriften angepasst oder aber stillgelegt werden. Durch die Bewilligungsverlängerung um ein weiteres Jahr bis Ende 1998 werden somit die massgeblichen Umweltschutzvorschriften nicht verletzt.

Die Gemeinde Hausen hat die Möglichkeit, den regierungsrätlichen Entscheid innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht anzufechten.

  • Staatskanzlei