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Regierungsrat wehrt sich für die kleinen Zeitungen :
Vernehmlassung zur Revision der Postverordnung

Die neue Postverordnung soll besser auf die Bedürfnisse der kleinen Zeitungen zugeschnitten werden. Dies verlangt der Regierungsrat des Kantons Aargau in seiner Vernehmlassung.

Der Bundesrat will den Post-Rabatt für Zeitungen nur noch den Lokal- und Regionalzeitungen gewähren. Von der bisherigen Regelung profitierte vor allem die auflagenstarke Mitgliederpresse (Migros und Coop). Gleichzeitig will der Bundesrat die entsprechenden Subventionen an die Post von 100 auf 58 Millionen Franken pro Jahr kürzen.

Geht Rechnung auf?

Nach Rücksprache mit der betroffenen Lokal- und Regionalpresse im Aargau begrüsst der Regierungsrat prinzipiell die vorgesehene Änderung. Er fragt sich allerdings mit den Betroffenen, ob die bundesrätliche Rechnung aufgehen wird. Die Post wird die Kürzung der presseförderungsbezogenen Bundesbeiträge nicht durch Mehreinnahmen bei den auflagestarken Zeitungen und Zeitschriften kompensieren können. Im Gegenteil: Die auflagestarke Mitgliederpresse wird dank ihrer Stärke im Nachfragemarkt mit der Post Vorzugstarife aushandeln.

"Bumerang" verhindern

Die Post könnte sich deshalb gezwungen sehen, die fehlenden Einnahmen durch Tariferhöhungen bei den "Kleinen" wieder hereinzuholen, welche keine alternativen Verträgerdienste aufziehen können. Damit die Revision der Postverordnung für die "Kleinen" nicht zum Bumerang wird, plädiert der Regierungsrat in seiner Vernehmlassung ans Departement für Umwelt, Verkehr und Kommunikation für eine flexible Subventionsregelung, die wirklich der Umsetzung der bundesrätlichen Presseförderungs-Ziele dient.

Parteipresse weiterhin fördern

Der Regierungsrat schlägt in seiner Vernehmlassung ferner die folgenden Änderungen am Revisions-Entwurf vor:
- Verzicht auf die Verschärfung des Subventions-Kriteriums "Erscheinungshäufigkeit" (1 Woche statt 3 Monate): Die Zeitungen der politischen Parteien und die Mitgliedschaftspresse gemeinnütziger Organisationen sollen weiterhin in den Genuss postalischer Vergünstigungen kommen.
- Der Bundesrat will alle Zeitungen mit mindestens 15 Prozent redaktionellen Beiträgen von den Vorzugstarifen profitieren lassen. Der Regierungsrat schlägt als Minimum 40 Prozent vor. So kann dem bundesrätlichen Sparziel doch noch Rechnung getragen werden. Gleichzeitig werden die abonnierten Regional- und Lokalzeitungen vor jenen Gratisanzeigern geschützt, die ihnen praktisch ohne redaktionelle Leistung die regionalen Inserate wegschnappen.

Die Aargauer Vernehmlassung zur Teilrevision der Postverordnung betreffend Zeitungstaxen ist auf dem Internet einsehbar unter http://www.ag.ch/vernehmlassungen (auf "Stellungnahmen des Kantons Aargau zu Vernehmlassungen des Bundes" klicken).

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