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Regierungsrat verzichtet auf Teilrevision des Baugesetzes :
Die Baubewilligungskompetenz der Gemeinden im Aargau bleibt unangetastet

Die Gemeinden und eine Mehrheit der Parteien lehnen die Vorlage ab, wonach der Kanton Aargau für bestimmte kantonal bedeutsame Bauvorhaben die Baubewilligung direkt selber erteilt. Aufgrund des Ergebnisses der öffentlichen Anhörung verzichtet der Regierungsrat darauf, diese Idee einer Anpassung des Baugesetzes weiterzuverfolgen.

Der Entwurf für eine Teilrevision des Baugesetzes, zu dem sich die Öffentlichkeit bis Ende März 2013 hat vernehmen können, sieht vor, dass der Regierungsrat die Baubewilligung für Bauvorhaben erteilt, deren Standort der Grosse Rat in einem kantonalen Nutzungsplan festgelegt hat. Vor allem Grossunterkünfte für Asylsuchende, Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien und dergleichen sind angesprochen. Eine solche Gesetzesänderung betrachten die Gemeinden als Einschränkung ihrer Gemeindeautonomie. Sie lehnen eine Kompetenzverschiebung entsprechend deutlich ab. Zudem haben die Gemeinden festgehalten, dass sie sehr wohl in der Lage seien, auch solche wichtige Verfahren rechtskonform und rasch abzuwickeln, wenn sie der Kanton rechtzeitig in die geplanten Projekte einbeziehe.

Der Regierungsrat hat beschlossen, die vorgesehene Gesetzesanpassung fallen zu lassen. Er erwartet nun von den Gemeinden, dass sich diese in solchen Fällen für eine rasche und korrekte Verfahrensabwicklung einsetzen.

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