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Regierungsrat verlangt die Behandlung seiner Beschwerde :
Sistierungsgesuch der Flughafen Zürich AG soll abgelehnt werden

Die Flughafen Zürich AG verlangt beim Bund die Sistierung sämtlicher Beschwerdeverfahren, die das im Mai genehmigte Betriebsreglement betreffen. Das Baudepartement, das im Namen des Regierungsrats Beschwerde für den Kanton Aargau geführt hatte, wehrt sich in seiner Stellungnahme energisch dagegen.

Die Genehmigung des Betriebsreglements hatte nicht allen rechtlichen Anforderungen genügt. Die Gesuchsunterlagen waren unvollständig und das Verfahren entsprach nicht den gesetzlichen Vorgaben. Eine Sistierung des Beschwerdeverfahrens würde diesen rechtswidrigen Zustand zusätzlich verlängern.Der Rechtsschutz von Kantonen, Gemeinden sowie den Bürgerinnen und Bürgern geht in der schweizerischen Luftfahrtgesetzgebung nicht sehr weit. Im vorliegenden Fall ist den Beschwerden sogar die aufschiebende Wirkung entzogen worden. Wenn die Beschwerden nun auch noch sistiert werden, wird der Rechtsschutz zum Papiertiger.

Der Kanton Aargau hatte in seiner Beschwerde Sofortmassnahmen verlangt. Bis zur Genehmigung eines definitiven Betriebsreglements - das heutige hat nur provisorischen Charakter - soll eine Übergangsregelung den Kanton Aargau mit anderen schweizerischen Regionen und dem süddeutschen Raum gleichstellen und auf diese Weise vom Fluglärm entlasten. Auch dieses berechtigte Anliegen zum Schutz der Aargauer Bevölkerung ruft nach einer raschen Behandlung und Entscheidung der Beschwerden.

Der Regierungsrat des Kantons Aargau verlangte und verlangt mit Nachdruck, dass die betroffenen Kantone von Anfang an und kontinuierlich miteinbezogen werden, wenn es darum geht, die weitere Entwicklung des Flugverkehrs zu bestimmen. Er will nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Auch deshalb verlangt er die Behandlung seiner Beschwerde.

  • Staatskanzlei