Hinweis:Förderung von Pilotprojekten im Gesundheitswesen
Der Kanton kann gestützt auf § 39a des Gesundheitsgesetzes Projekte in der Gesundheitsversorgung, die der Erprobung, Durchführung und Evaluierung neuer Versorgungsmodelle dienen – sogenannte Pilotprojekte – fördern. Die Verordnung über die Durchführung von Pilotprojekten in der Gesundheitsversorgung (VDPG) legt die Anforderungen an die Projekteingabe und die Voraussetzungen der Projektdurchführung fest. Sie definiert auch die Unterstützungsmöglichkeiten durch den Kanton. Je nach Höhe der Unterstützung ist ein Beschluss des Regierungsrats oder des Departements Gesundheit und Soziales nötig.