Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat ein ausgeglichenes Budget 2016
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Entlastungsmassnahmen in der Höhe von jährlich 90 bis 150 Millionen Franken im Aufgaben- und Finanzplan 2016–2019
Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat ein ausgeglichenes Budget 2016. Die Erstellung des Aufgaben- und Finanzplans AFP 2016–2019 stand im Zeichen von massiv verschlechterten volkswirtschaftlichen und finanzpolitischen Rahmenbedingungen. Aus diesem Grund sind Entlastungsmassnahmen von insgesamt 90 bis 150 Millionen Franken jährlich auf der Ausgaben- und der Einnahmenseite sowie im Personalbereich notwendig. Die Anhörung zu den Entlastungsmassnahmen mit Gesetzesänderungen dauert bis zum 27. November 2015.
Die Aufhebung des Euro-Mindestkurses durch die Nationalbank führte Anfang 2015 zu einer starken Frankenaufwertung und setzt seither vor allem die exportorientierte Wirtschaft stark unter Druck. Durch die damit verbundene Konjunkturabkühlung und die weiterhin unsichere Wirtschaftslage mussten die Wachstumsprognosen nach unten korrigiert werden. Im Vergleich zur letztjährigen Planung wird für das Jahr 2015 mit einem um 2,6 Prozent und für das Jahr 2016 mit einem um 1,0 Prozent tieferen Nominalwachstum für den Kanton Aargau gerechnet. Im Budgetjahr 2016 ist deshalb bei den Steuern mit einem Minderertrag von rund 70 Millionen und ab dem Planjahr 2017 von rund 100 Millionen Franken zu rechnen.
Mit dem Volks-Nein zu einem Teil der Leistungsanalyse-Massnahmen fehlen bis zu 17 Millionen Franken. Gleichzeitig steigen in verschiedenen Bereichen wie Gesundheit, Bildung/Volksschule, Soziales und Sicherheit die Ausgaben im laufenden Jahr stärker als erwartet, was zu hohen Nachtragskrediten von über 50 Millionen Franken im Jahre 2015 führt.
Entlastungsmassnahmen von jährlich 90 bis 150 Millionen Franken
Der Regierungsrat hat die sich abzeichnende Verschlechterung der Finanzlage frühzeitig erkannt und seit Februar 2015 insgesamt 110 Entlastungsmassnahmen auf der Ausgaben- und auf der Einnahmenseite sowie im Personalbereich ausgearbeitet. Das finanzielle Entlastungspotenzial dieser Massnahmen beträgt insgesamt rund 93 Millionen Franken im Budgetjahr 2016, 127 Millionen Franken im Planjahr 2017, 154 Millionen Franken im Planjahr 2018 und 150 Millionen Franken im Planjahr 2019. 16 Massnahmen liegen in der Kompetenz des Grossen Rats, die übrigen Massnahmen liegen in der Kompetenz des Regierungsrats beziehungsweise der übrigen Steuerungsbereiche.
Mit der Umsetzung der Entlastungsmassnahmen werden im Jahre 2016 rund 120 ordentliche Stellen in der Kantonsverwaltung abgebaut. Dies entspricht 2,8 Prozent des Verwaltungspersonals. Zwei Drittel des Stellenabbaus erfolgt im Laufe des Jahres 2016. Der restliche Stellenabbau wird per 1. Januar 2017 umgesetzt. Dem Regierungsrat ist es ein Anliegen, diese Stellenreduktion möglichst sozialverträglich zu gestalten.
Auch im Bildungsbereich wirken sich die geplanten Entlastungsmassnahmen auf den Stellenetat aus. Sie reduzieren den aus dem Schülerwachstum resultierenden Stellenaufbau bei den Lehrpersonen um insgesamt 260 Stellen. Im Budgetjahr 2016 werden rund 80 Stellen sowie in den Planjahren 2017–2019 weitere rund 180 Stellen nicht aufgebaut. Aufgrund der weiterhin steigenden Schülerzahlen wird sich der Stellenetat an den Schulen jedoch insgesamt nicht reduzieren, sondern bei rund 7'400 Lehrpersonen stabilisieren.
Entlastungsmassnahmen
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat unter anderem eine Reorganisation der Schulaufsicht, die Anhebung des Vermögensverzehrs bei Ergänzungsleistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie Invalidenversicherung (IV) sowie die Begrenzung des Pendlerabzugs auf 6'000 Franken jährlich.
Verschiedene Gesetzesänderungen waren bereits Gegenstand der Sammelvorlage zur Leistungsanalyse, die am 8. März 2015 durch die Aargauer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger abgelehnt wurde. Der Regierungsrat erachtet die Wiederaufnahme dieser Massnahmen angesichts der weiteren Verschlechterung der volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen für gerechtfertigt und vertretbar. Sie haben sowohl im Rahmen der damaligen Anhörung, wie auch in der anschliessenden Beratung im Grossen Rat, grosse Zustimmung erhalten. Die Gesetzesänderungen werden als Einzelanträge pro Massnahme dem Grossen Rat unterbreitet. Damit wäre ein Referendum pro Einzelmassnahme möglich.
Anhörung
Die Anhörung der zur Umsetzung der Entlastungsmassnahmen notwendigen Gesetzesänderungen startet am 28. August 2015 und dauert bis zum 27. November 2015. Im Bereich der Personalmassnahmen erfolgen separate verkürzte Anhörungen bei den jeweiligen Personalverbänden bis zum 28. September 2015.
Alle Massnahmen in der Kompetenz des Regierungsrats sind im AFP 2016–2019 enthalten und dargestellt.
| Eckwerte Budget 2016 Das Budget 2016 weist in der Finanzierungsrechnung einen Ertragsüberschuss von 0,1 Millionen Franken auf. In den Planjahren resultieren Aufwandüberschüsse von 27,3 Millionen Franken im Jahr 2017, 20,0 Millionen Franken im Jahr 2018 und 8,4 Millionen Franken im Jahr 2019. In diesem Ergebnis ist die vollständige Umsetzung aller Entlastungsmassnahmen 2016 enthalten. Aufgrund der Finanzlage und der aktuellen Negativteuerung wird dem Grossen Rat keine Erhöhung der Löhne für das Budgetjahr 2016 beantragt. Ebenfalls wird auf die Ausrichtung von Einmalprämien im AFP verzichtet. Der ordentliche Kantonssteuerfuss für das Budget wird gemäss Antrag des Regierungsrats bei 94 Prozent belassen. Für die natürlichen Personen ergibt sich daraus inklusive Spitalsteuerzuschlag ein Steuerfuss von 109 Prozent. Für die juristischen Personen wird ebenfalls ein unveränderter Steuerfuss von 119 Prozent beantragt. Aufgrund der neusten Überprüfung gemäss Steuergesetz ist eine Anpassung der Eigenmietwerte notwendig. Diese ist im AFP 2016–2019 enthalten. Der Regierungsrat beantragt diese Dekretsanpassung dem Grossen Rat mit einer separaten Botschaft. Im vorliegenden AFP ist die vollständige Auflösung der Ausgleichsreserve zugunsten des Budgetausgleichs im Jahr 2016 vorgesehen. Dabei ist auch eine Einlage von 52 Millionen Franken im Rechnungsjahr 2015 aus der doppelten Ausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) über rund 104 Millionen Franken eingeplant. Aufgrund der im Budgetprozess vorgenommenen Kürzungen und den Entlastungsmassnahmen 2016 kann das Aufwandwachstum stabilisiert werden. Sowohl im Budgetjahr wie auch in den Planjahren ist das Wachstum des bereinigten Gesamtaufwands tiefer als die prognostizierte nominale Entwicklung des Bruttoinlandprodukts (BIP). Als Folge davon weist der AFP 2016–2019 eine stabile und leicht sinkende Staatsquote auf. Strategische Schwerpunkte des Regierungsrats Vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage hat der Regierungsrat auch die strategischen Ziele und Schwerpunkte neu priorisiert und teilweise angepasst. Weiterhin behalten die übergeordneten Zielsetzungen des Entwicklungsleitbilds 2013–2022 – nachhaltige Entwicklung, Steigerung der Wertschöpfung und Ausbau der Innovationsfähigkeit – ihre Gültigkeit. Wichtiges Element zur Stärkung der Innovationsfähigkeit ist das Programm Hightech Aargau mit dem Innovationspark, mit dem die Kräfte aus Wirtschaft, Wissenschaft und Bildung gebündelt und die Standortfaktoren für wertschöpfungsstarke Unternehmen gefördert werden. Ebenfalls von zentraler Bedeutung für die nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit ist eine gute verkehrstechnische Erreichbarkeit. Die Limmattalbahn treibt die Entwicklung einer der am stärksten wachsenden Regionen im Kanton Aargau weiter voran. Vor dem Hintergrund der stetig steigenden Schülerzahl will der Regierungsrat eine neue Ressourcensteuerung für die Volksschule erarbeiten. Mit ihr soll der Handlungsspielraum der Schulen vor Ort vergrössert und die administrativen Aufwände verkleinert werden. Zur Weiterentwicklung insbesondere der Sekundarstufe II sollen die Unterstützungsmassnahmen beim Übertritt von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II verbessert, ein Standort- und Raumkonzept erarbeitet und die Steuerung und Finanzierung der subventionierten nicht-kantonalen Berufsfachschulen angepasst werden. Mit der Optimierung der Aufgabenteilung Kanton–Gemeinden und der Neuordnung des Finanzausgleichs zwischen den Gemeinden verfolgt der Kanton das Ziel, Verbundfinanzierungen weiter zu entflechten und damit die Transparenz und Steuerbarkeit des Finanzausgleichs zu verbessern. Mit einem weiteren Schwerpunkt soll die Steuerung der grossen Beteiligungen des Kantons Aargau intensiviert werden. Die Steuerungsinstrumente Eigentümerstrategie, Reporting und Eigentümergespräche werden konsequent angewendet und deren Durchsetzung systematisch überprüft. Ein weiterer regierungsrätlicher Schwerpunkt ist die Umsetzung der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG). Der Vorrang der inneren Siedlungsentwicklung erfordert in erster Priorität die Umsetzung der neuen Dichtevorgaben unter gleichzeitiger Wahrung und Verbesserung der Siedlungsqualität. |