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Regierungsrat überweist Dekret zur Prämienverbilligung an den Grossen Rat :
Kantonsanteil an den Prämienverbilligungen 2020 wird festgelegt

Der Regierungsrat hat am 19. Dezember 2018 das Dekret zur Prämienverbilligung 2020 zur Beschlussfassung an den Grossen Rat überwiesen. Der beantragte Kantonsanteil 2020 liegt bei 102,4 Millionen Franken.

Gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) müssen die Kantone für Versicherte in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen die Krankenkassenprämien verbilligen. Die Prämienverbilligung wird durch Bund und Kanton gemeinsam finanziert. Der Bund bezahlt nach KVG einen jährlichen Beitrag in der Höhe von 7,5 Prozent der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Der Kanton Aargau ergänzt den Bundesbeitrag um einen Kantonsbeitrag, der gemäss Gesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVGG) jährlich vom Grossen Rat mittels Dekret festzulegen ist.

Verminderter Finanzbedarf von 9,6 Millionen Franken im 2020

Die Bedarfsgerechtigkeit des Kantonsbeitrags orientiert sich an der mutmasslichen Prämien- und Bevölkerungsentwicklung sowie dem mutmasslichen Bundesbeitrag.

Für das Jahr 2020 ergaben die Berechnungen einen Gesamtbedarf von 336,8 Millionen Franken. Zieht man davon den mutmasslichen Bundesbeitrag 2020 von 234,4 Millionen Franken ab, resultiert ein durch Dekret festzulegender Kantonsbeitrag 2020 von 102,4 Millionen Franken. Damit liegt der errechnete Kantonsbeitrag 2020 um 9,6 Millionen Franken unter dem im Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2019–2022 eingestellten Aufwand.

Der vom Regierungsrat beantragte Kantonsbeitrag von 102,4 Millionen Franken für das Anspruchsjahr 2020 stellt das sozialpolitische Minimum dar. Ausgehend vom Jahr 2019 und aufgrund der weiterhin herausfordernden finanziellen Situation des Kantons erachtet der Regierungsrat einen höheren Betrag als nicht angezeigt.

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