Regierungsrat überweist Botschaft zum Dekret zur Prämienverbilligung 2022 an den Grossen Rat
Der Regierungsrat hat das Dekret zur Prämienverbilligung 2022 zur Beschlussfassung an den Grossen Rat überwiesen. Der beantragte Kantonsanteil für 2022 beträgt 142,2 Millionen Franken.
Gemäss Art. 65 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) müssen die Kantone für Versicherte in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen die Krankenkassenprämien verbilligen. Zusätzlich sind bei Familien mit mittleren und unteren Einkommen die Prämien für Kinder um mindestens 80 Prozent (neu ab dem Jahr 2021) und bei jungen Erwachsene in Ausbildung um mindestens 50 Prozent zu verbilligen (Art. 65 Abs. 1bis KVG).
Mutmassliche Bevölkerungs- und Prämienentwicklung
Nach der Zusatzausschüttung im Jahr 2018, den Erhöhungen in den Jahren 2019 und 2020 zugunsten der Haushalte mit Kindern und der Anpassung im Jahr 2021 zugunsten der Alleinstehenden besteht für die Prämienverbilligung 2022 kein weiterer Optimierungsbedarf. Die Berechnung des notwendigen Bedarfs für das Jahr 2022 erfolgt somit ausschliesslich aufgrund der mutmasslichen Bevölkerungs- und Prämienentwicklung.
Für das Jahr 2022 rechnet das Departement Gesundheit und Soziales aufgrund des Nachholbedarfs in den Spitälern und den prognostizierten steigenden Gesundheitskosten im ambulanten Bereich mit einer Steigerung des Bundesbeitrags von 2 Prozent. Der voraussichtliche Bundesbeitrag für das Jahr 2022 beträgt damit 233,2 Millionen Franken.
Bei der Entwicklung der ordentlichen Prämien 2022 (Franchise 300 Franken mit Unfalleinschluss) wird analog der Annahme beim Bundesbeitrag mit einem Prämienanstieg von 2 Prozent gerechnet. Gemäss Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2021–2024 beträgt der Bevölkerungszuwachs im Jahr 2021 1,1 Prozent.
Gesamtbedarf 2022 liegt 0,3 Millionen unter AFP-Planwert
Für das Jahr 2022 ergaben die Berechnungen des Departements Gesundheit und Soziales einen Gesamtbedarf von 375,4 Millionen Franken. Zieht man vom Gesamtbedarf den mutmasslichen Bundesbeitrag 2022 von 233,2 Millionen ab, resultiert ein durch Dekret festzulegender Kantonsbeitrag 2022 von 142,2 Millionen Franken. Dieser fällt um 0,3 Millionen tiefer aus als im AFP 2021–2024 vorgesehen.
Botschaft 21.99