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Regierungsrat überweist 2. Botschaft zur Änderung des Spitalgesetzes an den Grossen Rat

Der Regierungsrat hat die 2. Botschaft zur Änderung des Spitalgesetzes an den Grossen Rat überwiesen. Die Prüfungsaufträge aus der 1. Beratung der Vorlage haben zu keinen Änderungen am Gesetzesentwurf geführt.

Mit der Änderung des Spitalgesetzes (SpiG) sollen vier dringliche, kostendämpfende und aufgrund der vorgängig durchgeführten Anhörung zur Totalrevision des SpiG politisch unbestrittene Massnahmen umgesetzt werden. Die wichtigsten vorgesehenen Änderungen betreffen die neu einzuführende gesetzliche Grundlage zur Förderung der intermediären Angebote in der Psychiatrie und die Möglichkeit zur Durchführung von bewilligten Pilotprojekten, bei welchen nach vorgängiger Bewilligung von den geltenden kantonalen Bestimmungen abgewichen werden darf. Daneben sollen klare Regeln für die Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) aufgestellt, die Spitalsteuer gestrichen und in die ordentliche Kantonssteuer überführt werden.

Der Grosse Rat hat die Änderung des SpiG am 3. Dezember 2019 ein erstes Mal beraten. In der Gesamtabstimmung wurde der regierungsrätliche Entwurf mit den vorgesehenen Änderungen mit grosser Mehrheit gutgeheissen. Zudem wurden zwei Prüfungsaufträge an den Regierungsrat überwiesen.

Freiwillige Ausschreibung von GWL

Der Regierungsrat hat die 2. Botschaft zur Änderung des SpiG an den Grossen Rat überwiesen. Als Reaktion auf den Prüfungsauftrag der FDP-Fraktion zu den GWL will der Regierungsrat in der neu zu erlassenden Verordnung zu den GWL ausdrücklich die Möglichkeit vorsehen, dass GWL ausgeschrieben werden können. Auf eine generelle Ausschreibungspflicht will der Regierungsrat aber verzichten. Keinen Handlungsbedarf erkennt der Regierungsrat bezüglich der Verfahren zu den GWL. Er sieht darum von der Schaffung von materiellen und formellen Vorschriften explizit zu den GWL ab.

Der zweite Prüfungsauftrag der FDP-Fraktion, wonach eine Alternative für die Terminologie "personenzentriert" für die Beschreibung der neu zu fördernden Angeboten gesucht werden soll, wird in der 2. Botschaft abschlägig beantwortet. Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass die Terminologie zutreffend sei und darum keine andere für das Angebot zutreffende Formulierung gefunden werden kann. Als Alternative wäre er dazu bereit, denn Begriff komplett zu streichen.

Regierungsrat plant Abgeltung für neue GWL

Ausführlich widmet sich der Regierungsrat in der 2. Botschaft dem Thema GWL. Er zeigt auf, in welcher Höhe die GWL aktuell abgegolten werden. Als Konsequenz der angespannten finanziellen Situation des Kantons Aargau wurden die Abgeltungen für die GWL in den letzten Jahren teilweise gekürzt oder komplett gestrichen. Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass nun wieder ein Schritt vorwärts gemacht werden muss. Er schlägt darum vor, dass in Zukunft drei neue Positionen abgegolten werden können: Die universitäre Lehre, die Forschung und der Betrieb einer Kinderklinik im Rahmen der ungedeckten Kosten.

Verordnung zu den GWL angekündigt

Die Ausführungsbestimmungen für die GWL werden in einer gesonderten Verordnung geregelt. Darin soll festgehalten werden, welche Leistungen überhaupt abgegolten werden können, wie die Leistungen abgegolten werden und dass mit den Leistungserbringern zwingend ein Leistungsvertrag abzuschliessen ist. Schliesslich soll ebenfalls in der Verordnung verankert werden, dass einzelne Leistungen freiwillig ausgeschrieben werden können.

Regierungsrat soll über Inkrafttreten bestimmen

Gegenüber der 1.Botschaft soll der Regierungsrat neu festlegen können, wann die Änderung des SpiG in Kraft treten. In der Botschaft kündigt er bereits an, die Änderung möglichst bald in Kraft zu setzen. Eine Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2021 – wie ursprünglich vorgesehen – hält er aber aufgrund der engen zeitlichen Verhältnisse für nicht mehr realistisch.

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