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Regierungsrat Silvio Bircher schreibt offenen Brief an den Aargauischen Gewerbeverband :
Antwort auf Kritik an Beschäftigungsprogrammen

Regierungsrat Silvio Bircher, Vorsteher des Departements des Innern, antwortet in einem offenen Brief auf die Kritik des Aargauischen Gewerbeverbandes an den Beschäftigungsprogrammen im Rahmen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes. Der offene Brief hat folgenden Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren

Aus der Presse habe ich diese Woche von Ihrer Resolution Kenntnis genommen. Darin erachten Sie die gemäss Arbeitslosenversicherungsgesetz (ALVG) durchgeführten Beschäftigungsprogramme "als gescheitert" und verlangen deren Einstellung. Aufgrund folgender Argumente bitte ich Sie, diese für mich unverständliche Haltung nochmals zu überlegen:

  1. Die Beschäftigungsprogramme für Arbeitslose fanden Eingang in die letzte Revision des eidg. ALVG nach einem Spitzengespräch zwischen der zuständigen Nationalratskommission, den Exponenten der schweizerischen Wirtschaftsverbände (darunter auch dem Schweiz. Gewerbeverband), den Vertretern des Eidg. Volkswirtschafts- departementes und einer Delegation der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren. Als Teilnehmer an diesem Gespräch habe ich damals keine negativen Stimmen zu dieser Neuerung des ALVG festgestellt, auch vom Gewerbeverband nicht. Die anschliessenden positiven Beschlüsse in National- und Ständerat bestätigten diese Zustimmung.
  2. Die Kantone wurden durch das Bundesgesetz (ALVG) verpflichtet, eine bestimmte Zahl von Beschäftigungs- und Ausbildungsplätzen für Arbeitslose bereitzustellen. Auf den Aargau entfielen 1629 Plätze, auf alle 26 Kantone insgesamt rund 25'000 Plätze. Der Aargau ist dieser Pflicht nachgekommen und hat termingerecht je rund 850 Plätze in Beschäftigungsprogrammen und im Ausbildungsbereich bereitgestellt. Sinn und Zweck dieser Plätze ist die bessere Qualifizierung von Arbeitslosen für den Wiedereinstieg in den Arbeitsprozess.
  3. Die angebotenen Beschäftigungsplätze entsprechen etwa 1 bis 2 Promille(!) der Stellen im freien Arbeitsmarkt. Dabei von einer "Konkurrenzierung des Gewerbes" zu sprechen, verzerrt die Proportionen und verkennt völlig die gute Grundabsicht dieser Beschäftigungsplätze. Es ist wenig sinnvoll, den Arbeitslosen nur Taggelder auszubezahlen.
  4. Eine vom Regierungsrat eingesetzte kantonale Kommission begleitet seit März dieses Jahres den Aufbau und den Betrieb dieser Programme. Am 17. September wird dieses Gremium einige wegleitende Bedingungen verabschieden, welche für alle 12 aargauischen Beschäftigungsprogramme verbindlich sind. Dazu gehört die Nicht-Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen und das Verbot aktiver Werbemassnahmen. Umgekehrt müssen die Programme soweit als möglich den realen Arbeitsbedingungen in Industrie und Gewerbe angenähert werden, um den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu erleichtern. Tannzapfensammeln im Wald ist deshalb nicht geeignet als Programm. Ich lade den Aargauischen Gewerbeverband ein, weiterhin konstruktiv in der kantonalen Kommission mitzuarbeiten und Ihre Fundamentalopposition aufzugeben.

Ich danke Ihnen für eine Ueberprüfung Ihrer Position und grüsse Sie freundlich

gez. Silvio Bircher, Regierungsrat

  • Departement Volkswirtschaft und Inneres