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Regierungsrat sagt Nein zur Volksinitiative "Gegen Masseneinwanderung" :
Annahme der am 9. Februar 2014 zur Abstimmung gelangenden Vorlage würde dem Kanton Aargau als Arbeits- und Wirtschaftsstandort massiv schaden

Der Aargauer Regierungsrat spricht sich aufgrund der negativen Auswirkungen auf den Kanton Aargau gegen die Initiative "Gegen Masseneinwanderung aus".

Die Initiative will die Zahl der Aufenthaltsbewilligungen mit jährlichen Höchstzahlen und Kontingenten beschränken. Dies ist mit dem geltenden Personenfreizügigkeitsabkommen der Schweiz und der Europäischen Union nicht vereinbar. Eine Neuverhandlung des Abkommens wäre bei einer Annahme der Initiative zwingend. Aufgrund der "Guillotine-Klausel", die in den Bilateralen 1 festgeschrieben ist, würde aber nicht nur die Personenfreizügigkeit in Frage gestellt, sondern alle bilateralen Verträge I zwischen der Schweiz und Europäischen Union.

Die bilateralen Verträge und insbesondere das Freizügigkeitsabkommen sind entscheidende Faktoren für den wirtschaftlichen Erfolg der Schweiz der letzten Jahre. Die Nordwestschweiz und der Kanton Aargau profitierten dabei in hohem Masse von der Personenfreizügigkeit; rund 65'000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus der EU arbeiten unter erleichterten Bedingungen in dieser Region.

Im Kanton Aargau selbst leben und arbeiten heute über 70'000 EU-Bürgerinnen und Bürger. Es sind in der Regel gut qualifizierte Fachkräfte. Insbesondere das Gesundheitswesen, das Gastgewerbe, die Landwirtschaft und die Forschung sind dringend auf diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angewiesen. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem EU-Raum tragen somit massgeblich zum wirtschaftlichen Erfolg und zum gesellschaftlichen Wohlstand im Kanton Aargau bei.

Positive Auswirkungen auf die Altersstruktur und die Sicherung der Sozialwerke

Die Zuwanderung wirkte sich in den vergangen Jahren grundsätzlich auch positiv auf die demografische Struktur des Kantons Aargau aus: 85 Prozent der eingewanderten Personen befinden sich im erwerbsfähigen Alter; 60 Prozent liegen sogar im Alterssegment von 20 bis 39 Jahren. Sie tragen damit zur Finanzierung der Sozialwerke bei. Das Einkommen der zugewanderten Personen entspricht grundsätzlich dem Niveau der bereits hier lebenden Bevölkerung.

Auch der Blick auf die Qualifikation der ausländischen Arbeitskräfte zeigt für den Aargau ein positives Bild: 2010 verfügten 30 Prozent der zugezogenen Ausländerinnen und Ausländer über einen Hochschulabschluss (2011: 27 Prozent); dieser Wert liegt über demjenigen der in den Aargau zuziehenden einheimischen Bevölkerung (2010: 16 Prozent; 2011: 18 Prozent). Von diesen Ressourcen profitiert vor allem auch die Aargauer Wirtschaft, die dank der Zuwanderung die dringend benötigten Fachkräften erhält.

Aargau profitiert als Wirtschaftsstandort von der Zuwanderung

Der Kanton Aargau kann als Wirtschaftsstandort vom Bevölkerungswachstum profitieren, indem durch die Zuwanderung den wichtigsten Branchen gut qualifizierte Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Das Wachstum bietet Chancen, die demografische Altersstruktur zu verbessern. Ohne Zuwanderung aus dem Ausland würde sich diese ungünstig entwickeln und die Sicherheit der Sozialwerke noch vermehrt in Frage stellen. Und das zusätzliche Steuersubstrat hilft mit, dass der Kanton Aargau seine erfolgreiche Finanz- und Steuerpolitik fortführen kann.

Der Kanton Aargau unterstützt im Weiteren das Massnahmenpaket der Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren (VDK) zur Optimierung des Vollzugs der flankierenden Massnahmen. Es umfasst 23 Optimierungsvorschläge, die Kantone wie auch Bund, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen in die Pflicht nehmen, ohne den bewährten bilateralen Weg aufs Spiel zu setzen.

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