Regierungsrat revidiert Richtlinien zur Steuerung der kantonalen Beteiligungen
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Neue Richtlinien treten am 1. Januar 2014 in Kraft
Der Regierungsrat hat die Richtlinien zur Public Corporate Governance (PCG) überarbeitet und aktualisiert. Mit diesen Richtlinien legt der Regierungsrat das Verhältnis zwischen dem Kanton als Eigentümer und seinen Beteiligungen fest. Bei der aktuellen Revision wurden unter anderem die neuen Entwicklungen für die Wahl des Verwaltungsrats und die Genehmigung der Vergütungen aufgenommen.
Die Instrumente der Beteiligungssteuerung wurden neu definiert. Alle vier Jahre erstellt der Regierungsrat eine generelle Beteiligungsstrategie für alle Beteiligungen. Neu teilt der Regierungsrat die Beteiligungen in ein Zweikreis-Modell ein, wobei die Beteiligungen im ersten Kreis umfassend betreut werden. Für sie gilt neu die Rechnungslegung nach Swiss GAAP FER.
Für jede Beteiligung wird eine Eigentümerstrategie er-stellt. In regelmässigen Abständen erfolgen Eigentümergespräche. Die vom Kanton entsandten Kantonsvertreter in den Verwaltungsräten werden neu vom Regierungsrat mit einem klaren Auftrag versehen.
Zudem wurden die Anforderungen an das oberste Leitungsorgan der Beteiligungen konkretisiert. So soll die Grösse der Verwaltungsräte in der Regel auf fünf bis sieben Mitglieder beschränkt werden. Die Amtsdauer soll ein Jahr und die maximale Amtszeit 16 Jahre betragen. Die Wählbarkeit wird auf das Alter von 70 Jahren beschränkt. Das Vergütungsreglement des obersten Leitungsorgans und der Geschäftsleitung soll durch die Generalversammlung beschlossen und das Total der Vergütungen durch die Generalversammlung genehmigt werden.
Die neuen PCG-Richtlinien treten auf den 1. Januar 2014 in Kraft. Sie gelten als Richtlinien, von denen bei wichtigen Gründen im konkreten Fall abgewichen werden kann. Richtlinien und Kommentar können im Internet unter www.ag.ch/beteiligungen eingesehen werden.