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Regierungsrat passt Pflegeverordnung per 1. Januar 2022 an :
Kostensteigerung führt zu Erhöhung der Normkosten

Auf das kommende Jahr wird der Stundensatz für stationäre Pflegeeinrichtungen um 2,4 Prozent erhöht. Der neue Stundensatz wird für die nächsten drei Jahre gelten. Auch im ambulanten Bereich werden verschiedene Normkosten angepasst.

Gemäss Pflegegesetz erlässt der Regierungsrat eine kantonale Tarifordnung mit Normkosten. Basis dazu bilden die von den stationären und ambulanten Leistungserbringern eingereichten Kostenrechnungen. Aufgrund der vorliegenden Datengrundlage ist der Regierungsrat zum Schluss gekommen, dass Anpassungen an der seit 1. Januar 2020 geltenden Tarifordnung angezeigt sind.

Der Regierungsrat erhöht ab dem 1. Januar 2022 den Normkostensatz pro Pflegestunde für die stationären Pflegeeinrichtungen und für die Einrichtungen für Tages- oder Nachtstrukturen von Fr. 66.90 auf Fr. 68.50. Der Regierungsrat hat weiter den Normkostensatz pro Stunde für die Inhouse-Spitex um durchschnittlich Fr. 6.30 und für die selbständig tätigen Pflegefachpersonen um durchschnittlich Fr. 9.90 erhöht. Die neuen ambulanten Tarife kommen ebenfalls ab dem 1. Januar 2022 zur Anwendung.

KVG-Änderung betreffend Vergütung des Pflegematerials

Der Bund hat die Vergütung des Pflegematerials aus der Liste der Mittel und Gegenstände (MiGeL) per 1. Oktober 2020 im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) neu geregelt. Seit diesem Datum werden die Kosten für das Pflegematerial grundsätzlich wieder von den Krankenversicherern getragen. Der bisherige Zuschlag von Fr. 1.20 auf den stationären Normkosten für die Mittel und Gegenstände musste der Regierungsrat daher nicht mehr gewähren.

Im ambulanten Bereich war die Vergütung der Kosten der Mittel und Gegenstände nicht in den Tarifen inkludiert, sondern wurde separat abgewickelt.

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