Regierungsrat nimmt Stellung zur Volksinitiative "Der Aargau bleibt Kulturkanton"
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Initiative führt nicht zum Ziel - Ablehnung ohne Gegenvorschlag
Der Aargauer Regierungsrat erklärt die Volks-initiative "Der Aargau bleibt Kulturkanton" in formeller und materieller Hinsicht als gültig. Der Regierungsrat unterstützt auch die Idee der Initianten, den Kulturkanton Aargau zu erhalten und zu stärken. Weil die geforderte finanzpolitische Einzelmassnahme aber nicht zum gewünschten Ziel führe, empfiehlt er dem Grossen Rat, das Volksbegehren ohne Gegenvorschlag abzulehnen.
Die Grundidee einer Erhaltung und Stärkung des Kulturkantons Aargau, die zur Lancierung der Initiative geführt hat, wird vom Regierungsrat voll und ganz mitgetragen. Der Weg, den die Initiative beschreitet, führe aber in seinen Augen nicht zum gewünschten Ziel. Mit einer finanzpolitischen Einzelmassnahme könne den heutigen kulturpolitischen Anforderungen an den Staat nicht Genüge getan werden. Vielmehr würde es der Regierungsrat begrüssen, wenn mittelfristig im Rahmen einer Teilrevision des Kulturgesetzes eine breite inhaltliche Diskussion ausgelöst würde, aus der sich in einem zweiten Schritt die Finanzierungsfragen ableiten liessen.
Verstärkte Kulturförderung im Rahmen des geltenden Gesetzes möglich
Grosser Rat und Regierung hätten mit den jüngsten Budgetentscheiden unterstrichen, dass es ihnen Pflicht und Anliegen ist, den Stellenwert, den die Kultur im Aargau hat, nicht nur zu sichern, sondern zu erhöhen: Bereits 2003 wurde das Kulturprozent ausgeschöpft, für das Jahr 2005 wurde zudem der Kuratoriumskredit um 500'000 Franken angehoben.Die am 4. November 2003 eingereichte Volksinitiative entspricht in formeller Hinsicht den einschlägigen Bestimmungen des kantonalen Rechts und steht im Einklang mit dem Bundesrecht. Die Initianten fordern, dass § 10 des Gesetzes über die Förderung des kulturellen Lebens vom 16. Oktober 1968 geändert wird. Das Kulturprozent müsse "mindestens" 1 Prozent sämtlicher Steuereinnahmen betragen. Im bis heute aktuellen § 10 darf das Kulturprozent 1 Prozent "nicht übersteigen".
Kulturprozent macht nur einen Teil der kantonalen Kulturförderung aus
Die kulturpolitische Strategie beinhaltet die Förderung der kulturellen Vielfalt und des künstlerischen Schaffens, die Stärkung und Ergänzung der Aushängeschilder sowie die Aktivierung der Vermittlung kultureller Angebote, insbesondere an Kinder und Jugendliche. Das Kulturprozent macht nur einen Teil der kantonalen Kulturförderung aus. Hinzu kommen die Ausgaben für die kantonalen Museen, die Tätigkeit von Kantonsarchäologie und Denkmalpflege sowie der Bibliotheken. Ausserdem kann der Regierungsrat über den Lotteriefonds zusätzlich gemeinnützige Kulturprojekte unterstützen.