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Regierungsrat leitet Umsetzung der Gesamtsicht Haushaltsanierung ein :
Eckwerte des Aufgaben- und Finanzplans 2018–2021 verabschiedet

Der Regierungsrat hat die Eckwerte des Aufgaben- und Finanzplans (AFP) 2018–2021 verabschiedet und damit einen wichtigen Schritt zur Umsetzung der Gesamtsicht Haushaltsanierung (siehe Kasten) eingeleitet. Zur Entlastung des Budgets 2018 sind Sofortmassnahmen von rund 80 Millionen Franken vorgesehen. Zum Budgetausgleich beziehungsweise zur Überbrückung der Finanzierungslücke sind Finanzmassnahmen von ebenfalls rund 80 Millionen Franken eingeplant Auf Ende August wird der Bericht Gesamtsicht Haushaltsanierung aktualisiert. Weiter lanciert der Regierungsrat einen Newsletter "Für die Menschen im Aargau".

Der Regierungsrat hat Ende Juni die Eckwerte des Aufgaben- und Finanzplans 2018–2021 verabschiedet. Dabei gab es zahlreiche Anpassungen auf der Aufwandseite sowie Optimierungen beim Budget 2018. Zudem wurden als Ergänzung zu den Sanierungsmassnahmen 2018 mit Gesetzesänderungen zusätzliche Sanierungsmassnahmen 2018 in der Kompetenz des Regierungsrats beschlossen. Insgesamt entlasten die Sofortmassnahmen das Budget 2018 um gesamthaft rund 80 Millionen Franken. Die Vorgaben des Regierungsrats für den AFP 2018–2021 entsprechen dem am 17. Mai 2017 vorgestellten Sanierungskonzept der Gesamtsicht Haushaltsanierung (siehe Kasten).

Weil die Reformmodule aufgrund der politischen Entscheidungsprozesse ihre Wirkung nicht sofort entwickeln können, muss die Finanzierungslücke in einer ersten Phase mit befristeten Finanzmassnahmen gedeckt werden. Für das Budget 2018 ist in diesem Zusammenhang der erwartete Ertrag von 145 Millionen Franken aus dem Heimfallverzicht des Kraftwerks Klingnau von zentraler Bedeutung. Damit dieser zur Deckung des drohenden Defizits im Jahr 2018 verwendet werden kann, beantragt der Regierungsrat eine befristete Aussetzung der Schuldentilgung in der Spezialfinanzierung Sonderlasten. Diesem Antrag hat der Grosse Rat hat am 27. Juni 2017 im Rahmen der ersten Beratung der Sanierungsmassnahmen 2018 mit Gesetzesänderungen zugestimmt. Der Regierungsrat wird das Ergebnis der Beratung sowie die ihm erteilten Prüfungsanträge analysieren und die Erkenntnisse in die 2. Botschaft einfliessen lassen. Diese wird am 25. August 2017 dem Grossen Rat zugestellt.

Der AFP 2018–2021 sieht vor, dass vom einmaligen Ertrag aus dem Heimfallverzicht des Kraftwerks Klingnau rund 80 Millionen Franken für den Budgetausgleich 2018 benötigt werden. Die restlichen rund 65 Millionen Franken sollen in die Ausgleichsreserve eingelegt werden, um die Planjahre 2019 bis 2021 zu entlasten bis die Reformvorhaben ihre Entlastungswirkung entfalten können.

Steuerertrag weiterhin rückläufig

Die aktuelle Schätzung des Steuerertrags aus Kantonssteuern zeigt im Budget 2018 gegenüber dem Budget 2017 einen Ertragsrückgang von rund 40 Millionen Franken. Sowohl bei den natürlichen Personen (-20 Millionen Franken) als auch bei den juristischen Personen (-20 Millionen Franken) muss mit einem Minderertrag gerechnet werden.

Noch grösser sind die Rückgänge im Vergleich mit dem Planjahr 2018 aus dem AFP 2017–2020: Bei den natürlichen Personen wird ein um knapp 45 Millionen Franken tieferer Ertrag erwartet und bei den juristischen Personen ein Rückgang von rund 30 Millionen prognostiziert. Gesamthaft muss demnach der im Jahr 2018 erwartete Steuerertrag gegenüber dem AFP 2017–2020 um rund 75 Millionen Franken nach unten korrigiert werden. Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse aus den Jahren 2016 und 2017 erfolgt eine zurückhaltend vorsichtige Budgetierung der Steuererträge.

Nach drei Nullrunden Lohnerhöhung von 1,0 Prozent geplant

Der Regierungsrat beantragt für das Budgetjahr und die Planjahre eine Lohnerhöhung von je 1,0 Prozent für das Personal der Kantonsverwaltung und die Lehrpersonen. In den nachfolgenden Planjahren 2020 und 2021 sind zudem 0,3 Prozent der Lohnsumme für Einmalprämien vorgesehen. Nach drei Nullrunden in den letzten vier Jahren ist diese moderate Lohnentwicklung angezeigt. Die schwierige finanzielle Situation im Staatshaushalt führt in vielen Bereichen zu erhöhten Anforderungen bei der Aufgabenerfüllung; dabei ist der Kanton auf kompetente und motivierte Mitarbeitende angewiesen.

Mit dem AFP 2018–2021 soll auf die Ende 90er-Jahre eingeführte Budgetierung des Mutationseffekts beim Staatspersonal und bei den Lehrpersonen verzichtet werden. Die bisherige Praxis führte nach einigen Lohnnullrunden in den vergangenen Jahren zu einer kontinuierlichen budgettechnischen Senkung der Lohnsumme. Dadurch können Aufgabenbereiche, die keine oder nur eine geringe Fluktuation haben, die Budgets für die Löhne kaum oder nicht mehr einhalten. Die Eliminierung des Mutationseffekts hat keinen Einfluss auf die Höhe der einzelnen Löhne, es handelt sich um eine budgettechnische Massnahme.

Newsletter "Für die Menschen im Aargau"

Bild: Kanton Aargau

Der Regierungsrat hat Mitte Mai 2017 das Entwicklungsleitbild (ELB) 2017–2026 der Öffentlichkeit vorgestellt. Er befasst sich darin mit den Herausforderungen, Chancen und Risiken für den Kanton Aargau in den nächsten zehn Jahren. Das neue ELB steht unter dem Leitgedanken "Für die Menschen im Aargau". Unter dem gleichen Motto steht auch der Newsletter, mit dem der Regierungsrat künftig in regelmässigen Abständen über ELB-Aspekte, Regierungsschwerpunkte, politische Hintergründe und Zusammenhänge, aber auch – aus aktuellem Anlass – die dringend notwendige Sanierung des Staatshaushalts informieren wird. Im Newsletter "Für die Menschen im Aargau" wird unter anderem auch aufgezeigt, wofür der Kanton 100 Franken seiner Erträge (Kantonssteuern, Abgaben, Gebühren usw.) verwendet.

Gesamtsicht Haushaltsanierung

Der Regierungsrat hat am 17. Mai 2017 an der Medienkonferenz zum Entwicklungsleitbild (ELB) 2017–2026 über das Konzept Gesamtsicht Haushaltsanierung informiert. Mit diesem will er die in Schieflage geratenen Kantonsfinanzen in den nächsten Jahren nachhaltig sanieren. Es geht um die Beseitigung von strukturellen Defiziten in der Grössenordnung von bis zu 250 Millionen Franken jährlich. Zum einen werden kurzfristig wirksame Massnahmen realisiert. Zum andern sind auf der Aufwandseite mittel- und längerfristig wirksame Reformvorhaben (sogenannte Module) geplant, und auf der Ertragsseite wird unter anderem eine Steuererhöhung geprüft.

Die Sanierung des Staatshaushalts findet in einem dynamischen Umfeld statt. Verschiedene Faktoren können sich positiv oder negativ verändern. Der Regierungsrat wird allfällige grössere Veränderungen, die für die Gesamtsicht Haushaltsanierung relevant sind, jeweils in seinen Berechnungen nachführen und die Finanzierungslücke aktualisieren. Am 19. Juni 2017 hat zum Beispiel die Eidgenössische Finanzverwaltung die Vernehmlassungsvorlage zum Nationalen Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen publiziert. Der Ressourcenindex 2018 des Kantons Aargau sinkt im Vergleich zum Vorjahr um 1,7 Punkte auf 85,3 Indexpunkte. Gegenüber dem Vorjahr 2017 erhöht sich damit der Ressourcenausgleich für den Kanton Aargau um rund 76 Millionen Franken. Diese Mehreinnahmen sind in den Berechnungen der Finanzierungslücke aber bereits enthalten.

Die einzelnen Elemente der Gesamtsicht Haushaltsanierung fliessen in den Aufgaben- und Finanzplan (AFP) ein. In den nächsten Wochen werden vor allem die Module mit den Reformvorhaben weiterentwickelt. Sie werden ihre Wirksamkeit über die nächsten Jahre verteilt entwickeln und weisen dementsprechend einen unterschiedlichen Konkretisierungsgrad auf. Der Regierungsrat wird an der AFP-Medienkonferenz vom 25. August 2017 mit einem aktualisierten Bericht zur Gesamtsicht Haushaltsanierung über die weitere Konkretisierung der Module und über den Stand der Haushaltsanierung informieren.

Der Regierungsrat hat im Zusammenhang mit den strukturellen Problemen im Finanzhaushalt bei BAK Basel eine Studie in Auftrag gegeben. Untersucht wurden die Gründe für die unbefriedigende Entwicklung insbesondere bei den Steuereinnahmen und bei der Wirtschafts- und Standortsituation allgemein. Die Ergebnisse und Erkenntnisse dieser Potenzialanalyse werden ebenfalls im Rahmen der AFP-Medienkonferenz vom 25. August 2017 vorgestellt.

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