Regierungsrat lehnt Volksinitiative "Für die Offenlegung der Politikfinanzierung" ab
:
Abstimmung am 28. September 2014 ohne Gegenvorschlag
Der Regierungsrat empfiehlt dem Grossen Rat, die Aargauische Volksinitiative "Für die Offenlegung der Politikfinanzierung" ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Eine sinnvolle Umsetzung der Initiative ist aus Sicht des Regierungsrats nicht möglich.
Der Regierungsrat lehnt die Aargauische Volksinitiative "Für die Offenlegung der Politikfinanzierung" ohne Gegenvorschlag ab. Eine sinnvolle Umsetzung ist aus seiner Sicht nicht möglich. Der Regierungsrat kann zwar ein gewisses Bedürfnis der Bevölkerung nach mehr Transparenz nachvollziehen, doch die Verpflichtung zur Offenlegung der finanziellen Verhältnisse jeder kandidierenden oder ein Amt bekleidenden Person fällt aus Gründen der Verhältnismässigkeit ausser Betracht.
Durchsetzung unverhältnismässig und zu komplex
Der Kanton müsste die eingereichten Unterlagen prüfen, kantonale öffentliche Register führen und Verstösse gegen die Offenlegungspflichten sanktionieren. Dazu wäre ein enormer Kontrollaufwand notwendig. Auch für alle Parteien, Organisationen und politischen Gruppierungen wäre die Durchsetzung der Offenlegungspflichten mit einem grossen administrativen und finanziellen Aufwand verbunden. Weiter sieht der Regierungsrat Schwierigkeiten im Vollzug. So könnten beispielsweise Schlupflöcher nur schwer vermieden werden. Diskussionen um den korrekten Vollzug der Vorschriften und allfällige Umgehungen wären unvermeidbar.
Abstimmungstermin Ende September
Am 17. April 2012 ist die Volksinitiative "Für die Offenlegung der Politikfinanzierung" eingereicht worden. Die von der Juso Aargau lancierte Initiative verlangt, dass alle Parteien Organisationen und politischen Gruppierungen, die sich an Abstimmungskämpfen und an Wahlen beteiligen, die Finanzierung ihrer Wahl- und Abstimmungskämpfe offen legen sowie bekannt geben müssen, wer sich finanziell daran beteiligt hat. Zudem soll statuiert werden, dass die Kandidatinnen und Kandidaten für öffentliche Ämter auf kantonaler Ebene und für Exekutiven und Legislativen auf kommunaler Ebene verpflichtet sind, ihre persönlichen finanziellen Verhältnisse und Interessen offen zu legen.
Der Grosse Rat wird die Volksinitiative voraussichtlich im Mai 2014 beraten, am 28. September 2014 wird sie dem Volk zur Abstimmung unterbreitet.