Regierungsrat lehnt Volksinitiative "Arbeit und Weiterbildung für alle!" ab
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Kein Gegenvorschlag zur Volksinitiative
Angesichts des neuen sozialpolitischen Konzepts des Kantons und der angespannten finanziellen Situation empfiehlt der Regierungsrat die Volksinitiative "Arbeit und Weiterbildung für alle!" ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung.
Im Juni 2012 hatte der Aargauische Gewerkschaftsbund die Volksinitiative "Arbeit und Weiterbildung für alle!" lanciert. Das vorgeschlagene neue Gesetz soll die Integration von Personen fördern, die ohne Arbeit, jedoch voll- oder teilleistungsfähig sowie aus- oder weiterbildungsfähig sind. Zudem soll der Verbleib von Personen im Arbeitsmarkt, die stark von Arbeitslosigkeit betroffen sind, gefördert werden.
Sozialpolitische Planung des Kantons liegt vor
Die Initianten haben sich im Oktober 2012 damit einverstanden erklärt, die Initiative so lange zu sistieren, bis die Sozialplanung des Kantons Aargau vorliegt. Der Grosse Rat hat diese drei Jahre später, am 20. Oktober 2015, verabschiedet. Da die in der Sozialplanung vorgesehenen Massnahmen den Anliegen der Volksinitiative nicht genügend entsprechen würden, ersuchten die Mitglieder des Initiativkomitees darauf den Regierungsrat um Bearbeitung der Initiative.
Hohe Kosten für die Umsetzung
Der Regierungsrat hält die Ziele der Initiative zwar für unterstützungswürdig, sieht aber praktische Umsetzungsschwierigkeiten. Die Kosten des mit der Initiative verlangten neuen Gesetzes belaufen sich nach einer groben Schätzung auf 46 Millionen Franken pro Jahr. Die benötigten Gelder müssten durch Steuererhöhungen, die Erschliessung anderer neuer Einnahmequellen oder durch Einsparungen bei anderen staatlichen Leistungen aufgebracht werden.
Angesichts des neuen sozialpolitischen Konzepts des Kan-tons und der angespannten finanziellen Situation besteht kein Raum für einen Gegenvorschlag, der realistische Chancen auf eine Umsetzung hätte. Deshalb soll die Initiative dem Volk ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen werden.