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Regierungsrat lehnt Initiative "Ja zu einer guten Bildung – Nein zum Lehrplan 21" ab :
Abstimmung am 12. Februar 2017

Der Regierungsrat empfiehlt dem Grossen Rat, die Aargauische Volksinitiative "Ja zu einer guten Bildung – Nein zum Lehrplan 21" ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Der vorgeschlagene Gesetzestext würde Änderungen auch am heute geltenden Lehrplan notwendig machen und den Kanton Aargau zu einem kostspieligen Alleingang zwingen.

Die Initiative "Ja zu einer guten Bildung – Nein zum Lehrplan 21" will im Schulgesetz einen abschliessenden Katalog des Schulfächerangebots festlegen. Zudem verlangt sie, dass der Aargauer Lehrplan für die Volksschule Jahrgangsziele umschreibt und dass für den Kindergarten ein Rahmenlehrplan gelten soll. Neben der Tatsache, dass mit der Initiative nicht wie im Initiativtitel angedeutet über die Einführung des Lehrplans 21 abgestimmt wird, bringt sie aus Sicht des Regierungsrats etliche Nachteile für die Aargauer Volksschule. Deshalb empfiehlt er dem Grossen Rat die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung.

Nachteile für die Volksschulbildung im Aargau

In keinem Deutschschweizer Kanton sind die Schulfächer auf Gesetzesebene geregelt. Gerade dies verlangt jedoch die Initiative. Mit der abschliessenden Aufzählung der Schulfächer für Primar- und Oberstufe im Schulgesetz würde sie die Aargauer Volksschule in ein starres Korsett zwingen. Damit wäre es dem Kanton Aargau erschwert, die Bildungsziele mit anderen Kantonen abzustimmen, wie es die Bundesverfassung vorgibt. Und auch die von Vertretern der Wirtschaft, der Berufsschulen und der Mittelschulen geforderte Vergleichbarkeit der Schulabschlüsse wäre in Frage gestellt.

Das gesetzlich eingeschränkte Bildungsangebot würde die Aargauer Schülerinnen und Schüler gegenüber den Volksschulabsolventinnen und –absolventen aus anderen Kantonen benachteiligen: Bestehende Fächer – auch im Wahlfachbereich – müssten gestrichen werden und neue Fächer, welche Themenfelder wie berufliche Orientierung, Wirtschaft, Technik oder Medien und Informatik berücksichtigen, könnten nur über den langen Weg einer neuerlichen Gesetzesänderung ins Angebot aufgenommen werden. Zudem verlangt der Initiativtext auf der Primarstufe nur noch eine Fremdsprache, was im Widerspruch zur geltenden Praxis im Aargau und zur gesamtschweizerischen Sprachenstrategie steht.

Kostspieliger Alleingang

Bei einer Annahme der Initiative müsste der heutige Lehrplan an die neuen gesetzlichen Vorgaben angepasst werden. Nicht nur im Deutschschweizer Lehrplan 21, der gemäss der Planung des Regierungsrats die Grundlage für einen künftigen Aargauer Lehrplan bilden soll, sondern auch im geltenden Lehrplan gibt es nicht für alle Fächer Jahrgangsziele. Diese müssten also auf jeden Fall noch erarbeitet werden. Ebenso müsste für den Kindergarten ein Rahmenlehrplan geschrieben werden. Basierend auf diesem müssten die Kindergärten in den Gemeinden je ihren eigenen Lehrplan entwickeln.

Auch im Bereich der Lehrmittel würde die Initiative Folgearbeiten verursachen: Die auf dem deutschsprachigen Markt verfügbaren Lehrmittel müssten auf ihre Verwendbarkeit im Aargau hin geprüft und allenfalls neue Lehrmittel für den Aargau in Auftrag gegeben werden. Die Entwicklungskosten für ein nur auf dem Aargauer Markt verwendbares Lehrmittel sind jedoch beträchtlich und wirken sich direkt auf den Einzelpreis aus. Dies führt direkt zu höheren Kosten für die Gemeinden, die für die Beschaffung der Lehrmittel zuständig sind.

Schliesslich setzt die erfolgreiche Umsetzung eines Lehrplans die Schulung und Weiterbildung von Schulleitungen und Lehrpersonen voraus. Auch hier müssten eigens für den Aargau Angebote entwickelt werden.

Jahrgangsziele greifen in heutige Schulpraxis ein

Aus pädagogischen und schulorganisatorischen Gründen macht es vielfach Sinn, Lernziele über Lernzyklen von mehreren Schuljahren zu definieren. Dies hat den Vorteil, dass auf die unterschiedliche Entwicklung der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen werden kann und einzelne Themenschwerpunkte in unterschiedlicher Reihenfolge bearbeitet werden können. Dies gilt heute beispielsweise für die Fächer Sport, Musik und Bildnerisches Gestalten auf allen Stufen, die Realien auf der Primarstufe oder die Geografie an der Sekundarschule. Ausserdem werden heute vor allem in kleineren Schulen altersgemischte Klassen geführt. Müssten die Lehrpersonen mit allen Kindern in allen Fächern Jahrgangsziele erreichen, würde dies zu einem erheblichen Mehraufwand führen und die Anforderungen an die Lehrpersonen deutlich erhöhen.

Attraktivitätsverlust für Aargau

Der Kanton Aargau ist wie die anderen Kantone durch die Bundesverfassung verpflichtet, für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit im Bildungswesen zu sorgen. Entscheidet er sich bezüglich Lehrplan und Fächerangebot für eine Insellösung verliert er in verschiedener Hinsicht an Attraktivität: Absolventinnen und Absolventen der Pädagogischen Hochschule werden sich sehr genau überlegen, ob sie ihre interkantonale Arbeitsmarktfähigkeit durch eine Ausbildung und Anstellung im Aargau gefährden wollen. Familien wären in ihrer Mobilität eingeschränkt, weil der Anschluss im Schulsystem bei einem Kantonswechsel in oder aus dem Aargau weiterhin nicht gesichert wäre. Unternehmen, welche bei der Standortwahl unter anderem auch auf die Verfügbarkeit von qualifizierten Fachkräften achten, hätten keine Anhaltspunkte, was vom Aargauer Volksschulabschluss erwartet werden kann.

Abstimmung am 12. Februar 2017

All diese Erwägungen lassen den Regierungsrat zum Schluss kommen, dass die mit der Initiative vorgeschlagene Gesetzesänderung keine Verbesserung für die Aargauer Volksschule bringt. Er empfiehlt dem Grossen Rat deshalb, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen.

Der Grosse Rat wird die Volksinitiative voraussichtlich im Juni 2016 beraten. Am 12. Februar 2017 soll sie den Stimmberechtigten zur Abstimmung unterbreitet werden.

Mehr zum Thema

Unter folgendem Link finden Sie weitere Unterlagen zur Botschaft an den Grossen Rat: GR.16.69.

  • Departement Bildung, Kultur und Sport
  • Grosser Rat
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