Regierungsrat lehnt die Aargauische Volksinitiative "Bezahlbare Krankenkassenprämien für alle" ab
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Überweisung der Botschaft ohne Gegenvorschlag an den Grossen Rat
Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat am 26. Oktober 2016 die Volksinitiative "Bezahlbare Krankenkassenprämien für alle" an den Grossen Rat überwiesen. Er empfiehlt die Initiative zur Ablehnung. Auf die Ausarbeitung eines Gegenvorschlags wird verzichtet.
Die Volksinitiative "Bezahlbare Krankenkassenprämien für alle" der Sozialdemokratischen Partei fordert hauptsächlich, dass Haushalte, die mehr als 10 Prozent ihres Einkommens für die Krankenkassenprämien ausgeben, Anspruch auf Prämienverbilligung haben. Dazu wären eine Anpassung der Richtprämie sowie eine Festlegung des Kantonsanteils an die Prämienverbilligung auf 80 Prozent des Bundesbeitrags nötig.
Mehrkosten von jährlich rund 70 Millionen Franken
Der Regierungsrat hält fest, dass einzelne Forderungen der Volksinitiative "Bezahlbare Krankenkassenprämien für alle" mit der aktuellen Gesetzgebung, dem Gesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVGG), bereits erfüllt sind. Andere Forderungen sind nicht oder nur teilweise mit dem geltenden Gesetz kompatibel. Die Umsetzung der Volksinitiative würde eine Anpassung im KVGG bedingen, ebenso in der Verordnung und im Dekret. Die Umsetzung der Initiative würde ausserdem zu massiven Mehrkosten in der Grössenordnung von rund 70 Millionen Franken pro Jahr führen, was knapp vier Steuerfussprozent entsprechen würde.
Der Regierungsrat empfiehlt aus diesen Gründen, das Begehren abzulehnen und wird keinen Gegenvorschlag ausarbeiten. Gemäss Gesetz über die politischen Rechte muss die Initiative nun innert zwölf Monaten zur Abstimmung vorgelegt werden.
KVGG stellt angemessene Prämienverbilligung sicher
Der Regierungsrat anerkennt, dass die seit der Einführung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) die jährlich stark steigenden Krankenkassenprämien ein Problem sind und die Kaufkraft der Bevölkerung schmälern, da die Einkommen in der Regel nicht im gleichen Ausmass steigen. Deshalb wurde das bisherige Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (EG KVG) einer Totalrevision unterzogen und per 1. Juli 2016 durch das Gesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVGG) abgelöst. Der Grosse Rat hat das neue Gesetz am 15. Dezember 2015 verabschiedet.
Durch das KVGG wird sichergestellt, dass die Prämienverbilligung denjenigen Personen zugutekommt, die effektiv darauf angewiesen sind. Durch eine ausreichend hoch bemessene Prämienverbilligung kann die Prämienbelastung einkommensschwächerer Haushalte minimiert und eine mögliche Sozialhilfeabhängigkeit verhindert werden.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Unterlagen GR 16.228