Regierungsrat lehnt Abschaffung des Steueranteils bei den Grundbuchabgaben ab
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Einnahmenausfall im Umfang von rund 36 Millionen Franken ist nicht verkraftbar
Mit einer Motion verlangte die SVP-Fraktion den Verzicht auf die Besteuerung von grundbuchlichen Vorgängen wie Eigentumsübertragungen an Liegenschaften und Errichtungen von Schuldbriefen. Dem Kanton Aargau würden dadurch jährlich rund 36 Millionen Franken Einnahmen für die Erfüllung seiner Aufgaben fehlen. Der Regierungsrat legt die Botschaft mit der notwendigen Gesetzesänderung zur Umsetzung der Motion vor und beantragt dem Grossen Rat, nicht auf die Vorlage einzutreten.
Die SVP-Fraktion verlangte in einer Motion vom 16. März 2010, dass anstelle der Grundbuchabgaben, welche unter anderem für Handänderungen an Liegenschaften und bei der Errichtung von Schuldbriefen einen Steueranteil enthalten, nur noch kostendeckende Gebühren erhoben werden. Die Motion wurde vom Grossen Rat gegen den Antrag des Regierungsrats überwiesen. Mit der nun vorliegenden Botschaft zur 1. Beratung der Gesetzesänderung erfüllt der Regierungsrat den entsprechenden Gesetzgebungsauftrag des Grossen Rats.
Für den Staatshaushalt nicht verkraftbar
Da die Umsetzung der Motion der SVP-Fraktion zu einem Einnahmenausfall von jährlich rund 36 Millionen Franken führen würde, beantragt der Regierungsrat auf die Gesetzesänderung nicht einzutreten. Ein Wegfall dieser Einnahmen im Umfang von rund 1,9 Steuerprozenten ist in der heutigen finanziellen Lage des Kantons und den kurz- und mittelfristigen Aussichten nicht zu verkraften. Bereits im Rahmen der Leistungsanalyse des Kantons werden grosse Einsparungen vorgenommen. Hinzu kommen zusätzliche Ertragsminderungen wie beispielsweise die fehlende Ausschüttung der Schweizerischen Nationalbank. Damit fehlen dem Kanton in allen Bereichen wesentliche Mittel für die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben.
Tiefe Grundbuchabgaben im interkantonalen Vergleich
Sollte die Abschaffung des Steueranteils der Grundbuchabgaben durch den Gesetzgeber beschlossen werden, würde dies ohne generelle Steuererhöhungen zulasten der Allgemeinheit zu einem weiteren Abbau von Leistungen in den Kernbereichen der kantonalen Aufgaben oder zu einem Defizit in der Rechnung führen.
Es ist nicht zu verantworten, auf eine wichtige Einnahmenquelle für die Finanzierung der staatlichen Aufgaben zu verzichten. Im interkantonalen Vergleich ist die Belastung durch die Grundbuchabgaben im Kanton Aargau tief.