Hinweis:Familienergänzungsleistungen
Familienergänzungsleistungen Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien existieren zurzeit in vier Schweizer Kantonen (Genf, Solothurn, Tessin und Waadt). Zudem hat das Stimmvolk des Kantons Freiburg im September 2024 der Einführung von Familienergänzungsleistungen zugestimmt. Familienergänzungsleistungen dienen dazu, den Bedarf des Kindes oder der gesamten Familie zu decken (Bedarfsleistung). Die Berechnung der Leistungen ist dabei angelehnt an jene der Ergänzungsleistungen zur AHV und IV. Ein Anspruch auf Familienergänzungsleistungen besteht grundsätzlich dann, wenn das Haushaltseinkommen die anerkannten minimalen Lebenskosten des Haushalts nicht deckt.