Regierungsrat ist mit Legislaturplan auf Kurs
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Beschlüsse des Grossen Rates als Vertrauensbeweis
Der Regierungsrat sieht in den Beschlüssen des Grossen Rates vom 12. November 2002 die Zielsetzungen seiner Legislaturplanung bestätigt. Er hält am Ausgleich des Staatshaushaltes ab dem Jahre 2005 fest. In den Jahren 2003 und 2004 sind aus staats- und konjunkturpolitischen Gründen moderate Defizite unumgänglich.
Der Grosse Rat hat an seiner Sitzung vom 12. November 2002 die bisher geleisteten Arbeiten des Regierungsrates und der vorbereitenden Grossratskommission gewürdigt und den Legislaturplan zur Kenntnis genommen. Der Regierungsrat wertet diese Tatsache als Vertrauensbeweis. Er ist sich jedoch bewusst, dass durch den Verzicht des Grossen Rates auf eine Detailberatung einige Differenzen zwischen Regierungsrat und Legislaturprogrammkommission bestehen bleiben. Dies betrifft insbesondere den Zeitpunkt des Budgetausgleichs.
Gemäss § 11 Abs. 1 des Organisationsgesetzes muss der Regierungsrat die Richtlinien der Staatspolitik (Regierungsprogramm) und den Finanzplan dem Grossen Rat vorlegen. Mit der Vorlage des Legislaturplanes hat der Regierungsrat diesen Auftrag erfüllt. Da der Grosse Rat an seiner gestrigen Sitzung keine Anpassungen am Legislaturplan verlangt hat, gilt die Vorlage des Regierungsrates vom 16. Oktober 2002.
Moderate Defizite bis zum Ausgleich ab 2005
Mit dem Entscheid des Grossen Rates ist für den Regierungsrat klar, dass er seine in der Legislaturplanung eingeschlagene Strategie konsequent weiterverfolgen wird. Der Regierungsrat will auch in Zukunft die Kernaufgaben eines attraktiven Staates erfüllen. Angesichts der absehbaren Bundesbelastungen, der abgeschwächten Konjunkturlage und der damit verbundenen reduzierten Steuererträge ist der Ausgleich des Staatshaushaltes ab dem Jahre 2005 möglich. In den Jahren 2003 und 2004 sind - wie im Finanzplan dargelegt - staats- und konjunkturpolitisch moderate Defizite unausweichlich.
Der Regierungsrat geht davon aus, dass sich der Grosse Rat bei der bevorstehenden Budgetberatung an den im Rahmen der Legislaturplanung vorgesehenen Zielen orientieren wird. Die Anpassung der Legislatur- und Finanzplanung soll in Zukunft innerhalb der Legislaturperiode rollend vorgenommen werden.