Regierungsrat informiert KAPF über Auflösungsvereinbarungen
Der Regierungsrat hat heute die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) über die in der Kantonsverwaltung üblichen Trennungsmodalitäten beim Ausscheiden von Führungspersonen informiert. Die KAPF nahm zur Kenntnis, dass die Auflösungsvereinbarungen im gesetzlichen Rahmen erfolgten. Sie sieht keinen weiteren Handlungsbedarf.
Eine Delegation des Regierungsrats orientierte am 31. Mai 2018 im Beisein der Finanzkontrolle die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) – soweit aus rechtlichen Gründen beziehungsweise vom Datenschutz her möglich – über die Praxis und die Modalitäten von Auflösungsvereinbarungen. Der Regierungsrat zeigte auf, dass der Kanton bei Auflösungsvereinbarungen mit Mitarbeitenden nie mehr bezahlt, als vom gesetzlichen Rahmen her nötig ist. Er legte gegenüber der KAPF dar, dass bei Trennungen von Führungspersonen Auflösungsvereinbarungen im Interesse des Kantons seien, um langwierige juristische Verfahren zu vermeiden. Mit Outplacement-Beratungen erfülle der Kanton als Arbeitgeber die gesetzlich vorgeschriebene Fürsorgepflicht. Die KAPF-Mitglieder zeigten sich von den Ausführungen des Regierungsrats überzeugt und anerkannten, dass die Auflösungsvereinbarungen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten und Kompetenzen des Regierungsrats erfolgten. Die KAPF sieht keinen weiteren Handlungsbedarf in dieser Sache.