Regierungsrat hebt Baubewilligung für eine Mobilfunkantenne in Ammerswil auf
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Zur Nachholung der Standortevaluation an Gemeinderat zurückgewiesen
Der Regierungsrat hat in teilweiser Gutheissung einer Beschwerde das Baugesuch für eine Mobilfunkantenne in Ammerswil aufgehoben und weist die Angelegenheit zur weiteren Abklärung an den Gemeinderat zurück.
Massgebend für die Aufhebung des Entscheids des Gemeinderats Ammerswil ist, dass keine genügende Standortevaluation bezüglich der Versorgungssicherheit, des Ortsbild- beziehungsweise Landschaftsschutzes sowie der Siedlungsentwicklung vorgenommen wurde. Weiter wurde es unterlassen, die vorgeschlagenen, ausserhalb der Bauzone liegenden Alternativstandorte den kantonalen Behörden zur Stellungnahme zu unterbreiten.
Die Rückweisung an die Vorinstanz entspricht der Praxis des Regierungsrats in Fällen, in denen er anstelle von kommunalen Behörden das erstinstanzliche Verfahren nachholen müsste. Auch zur Wahrung der Gemeindeautonomie ist die Angelegenheit an den Gemeinderat zur Vornahme der Standortbeurteilung zurückzuweisen.