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Regierungsrat hält an wichtigen Anträgen fest :
Totalrevision des kantonalen Steuergesetzes

Der Regierungsrat will die Steuern für Unternehmen und Familien senken. Breiter gestreute Steuersenkungen, wie sie die vorberatende Grossratskommission beantragt, lehnt die Regierung aus Gründen der Steuergerechtigkeit und der Finanzpolitik ab.

Im März behandelt der Grosse Rat die Revision des aargauischen Steuergesetzes. Ein wesentlicher Unterschied zwischen den Kommissions- und den Regierungsanträgen besteht bei der Frage, ob Steuerausfälle in grossem Stil für die öffentliche Hand verkraftbar sind. Nach den Anträgen des Regierungsrates liegen die Steuerausfälle für Kanton und Gemeinden unter 10 Millionen Franken, sofern man von einem sehr optimistischen Szenario mit einem Wachstum des Volkseinkommens von 3 Prozent jährlich ausgeht. Bei einem Wachstum von 1,5 Prozent betragen die Steuerausfälle gemäss Regierungsvorschlägen bereits etwa 80 Millionen. Nach den Anträgen der Kommission liegen die Ausfälle hingegen schon beim sehr optimistischen Szenario von 3 Prozent Wachstum bei über 92 Millionen Franken. Bei einem Wachstum von 1,5 Prozent jährlich würden sie sogar volle 166 Millionen Franken betragen. Etwa 40 Prozent dieser Ausfälle werden bei den Gemeinden anfallen. Nach der Beurteilung des Regierungsrates sind derart massive Ausfälle in absehbarer Zeit weder beim Kanton noch bei den Gemeinden verkraftbar.

Weitere Differenzen bestehen in materieller Hinsicht: Die Kommission will die Familien weniger entlasten als der Regierungsrat. Hingegen sieht die Kommission im Vergleich zur Vorlage des Regierungsrates starke Entlastungen beim Grundeigentum vor. Namentlich die privilegierte Baulandbesteuerung mit Verzicht auf die Versteuerung zum VerkehrsWert, die hohen Abzüge beim Liegenschaftsunterhalt und die Reduktion des Endlostarifs bei den Grundstückgewinnsteuern sind nach der Meinung des Regierungsrates sachlich kaum zu rechtfertigen. Auch bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer hält der Regierungsrat an seinen Anträgen fest; auch die Regierung will gewisse Entlastungen für direkte Nachkommen, ohne aber auf die Besteuerung ganz zu verzichten. Der Regierungsrat weist namentlich auch darauf hin, dass er in seiner Vorlage als Alternative eine Entlastung bei der Vermögensbesteuerung vorschlägt; die Kommission beantragt nun jedoch eine Kumulation der Entlastungen.

Bei der Unternehmensbesteuerung stellt der Regierungsrat hingegen fest, dass Kommission und Regierung grundsätzlich die gleiche Linie verfolgen. Beide wollen durch ein günstiges Steuerklima optimale Bedingungen für die Entfaltung der Wirtschaft und für den Standort Aargau ermöglichen. Was das Ausmass der Erleichterungen namentlich bei der Gewinnsteuer betrifft, so liegen bereits die Anträge des Regierungsrates an der Grenze des Verkraftbaren. Den noch weitergehenden Entlastungsanträgen der Kommission will deshalb der Regierungsrat in seiner Gesamtbeurteilung nicht folgen.

Weitere Auskünfte:

Dr. iur. Dave Siegrist, Chef Gesetzgebung im Kantonalen Steueramt, Tel. 062 835 25 42 (bis 1215 Uhr)

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