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Regierungsrat hält an Lohnerhöhung von 1.4 Prozent fest :
Staatsrechnungskommission will Lohnsteigerung von 1.0 Prozent

Der Regierungsrat hält an der mit dem Budget 2003 beantragten Lohnsummensteigerung von 1.4 Prozent für das Staatspersonal fest.

Mit dem Voranschlag legt der Grosse Rat jedes Jahr auch die Lohnsumme und die prozentuale Veränderung der Löhne fest. Dabei entscheidet er jeweils über einen Antrag des Regierungsrates, dem die vorberatende Staatsrechnungskommission je nachdem einen eigenen Antrag gegenüberstellt. Dieses Jahr beantragte der Regierungsrat mit der Budgetvorlage vom 25. September, die Lohnsumme um 1.4 Prozent zu erhöhen. Mit Rücksicht auf die Kantonsfinanzen lehnte er die Forderung der Staatspersonalverbände (Lohnsummensteigerung um 2.5 Prozent) ab. Die Staatsrechnungskommission des Grossen Rates beantragt eine Lohnerhöhung von lediglich 1.0 Prozent.

Der Regierungsrat hält in seiner Stellungnahme zum Antrag der Staatsrechnungskommission an der Erhöhung von 1.4 Prozent fest. Vergleiche mit der Privatwirtschaft und anderen öffentlichen Verwaltungen haben gezeigt, dass die geplante Lohnerhöhung angemessen und damit vertretbar ist. Bei Bund und Kantonen beispielsweise liegen die Erhöhungen für das nächste Jahr zwischen 0.9 und 2.2 Prozent. Mit der Erhöhung von 1.4 Prozent will der Regierungsrat zudem der Wirtschaftsentwicklung Rechnung tragen.

Die Erhöhung der Lohnsumme bedeutet allerdings nicht, dass jeder Mitarbeitende im nächsten Jahr 1.4 Prozent mehr Lohn erhält. Der Regierungsrat sieht eine generelle Erhöhung von 0.3% vor. Der Rest ist für individuelle Erhöhungen resp. bei den Lehrkräften für die Dienstalterszulage/Alterssprung vorgesehen. Das Lohnsystem für das Verwaltungs- und Spitalpersonal will gute Leistungen mit Lohnanpassungen honorieren. Dazu will der Regierungsrat auch in diesem Jahr die nötigen Mittel bereitstellen.

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