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Regierungsrat für Aufhebung des Ladenschlussgesetzes :
Vorlage mit zwei Varianten geht in die Vernehmlassung

Die zuständige grossrätliche Kommission stellt der Parlamentarischen Initiative Füglistaller für die Änderung der Ladenschlusszeiten für Tankstellenshops den Vorschlag einer vollständigen Aufhebung des Ladenschlussgesetzes gegenüber. Der Regierungsrat hat sich für die "Variante Aufhebung" ausgesprochen und lässt nun eine Vernehmlassung durchführen.

Der Regierungsrat vertritt den Standpunkt, dass die einseitige Privilegierung der Tankstellenshops nicht gerechtfertigt sei. Vielmehr sei das Ladenschlussgesetz im Sinne "gleich langer Spiesse für alle" ganz aufzuheben. Das geltende Arbeitsgesetz des Bundes biete ausreichenden Schutz für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Detailhandel.

Kommission beschloss Varianten

Grossrat Lieni Füglistaller, Rudolfstetten-Friedlisberg, hat am 28. Oktober 2003 eine Initiative für die Ausweitung der Öffnungszeiten von Tankstellenshops an Werk- und Sonntagen bis 24 Uhr eingereicht. Die zur Vorberatung der Initiative eingesetzte grossrätliche Kommission unter dem Vorsitz von Grossrat Kurt Emmenegger, Baden, hat einen Gegenentwurf ausgearbeitet, der die ersatzlose Aufhebung des Ladenschlussgesetzes zum Inhalt hat. An ihrer Sitzung vom 2. April 2004 stimmte sie beiden Vorlagen im Sinne von Varianten mit 9 zu 5 (Initiative) bzw. 10 zu 4 Stimmen (Aufhebung) zu. Die Kommissionsminderheit lehnte die Parlamentarische Initiative sowie die vollständige Aufhebung des Ladenschlussgesetzes ab.

Anhörung bis September 2004

Zu den beiden Varianten und der Stellungnahme des Regierungsrates wird nun eine Vernehmlassung bis Ende September 2004 durchgeführt. Nach Vorliegen der Vernehmlassungsresultate wird die Kommission Bericht und Antrag an den Grossen Rat stellen.

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