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Regierungsrat etabliert den freien Markt und entlastet die Unternehmen :
Botschaft zur Initiative über die administrative Entlastung der Unternehmen und Botschaft zum Impulsprogramm der Binnenmarktliberalisierung an den Grossen Rat überwiesen

Der Regierungsrat des Kantons Aargau unterbreitet dem Grossen Rat zwei Entwürfe zur Revision der Kantonsverfassung sowie zahlreiche Gesetzesänderungsvorschläge. Ziel ist es, die kantonsrechtlichen Zutrittsbeschränkungen zum Wirtschaftsmarkt des Kantons Aargau weitgehend fallen zu lassen und die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) administrativ zu entlasten.

Der Regierungsrat definierte in der im Juni 2005 lancierten Wachstumsinitiative zwei Massnahmen:

Regelungen, die gegen den Grundsatz des freien Marktes verstossen, werden systematisch gesammelt, geprüft und wo möglich aufgehoben (Massnahme 10)

Die Unternehmen werden administrativ entlastet (Massnahme 11)Mit den nun vorliegenden Botschaften setzt der Regierungsrat einen ersten Teil dieser Massnahmen um.

KMU-Entlastungsinitiative

Am 17. Oktober 2005 reichte ein Komitee des aargauischen Gewerbeverbandes eine Initiative in Form der allgemeinen Anregung ein. Verlangt wird, dass die Verfassung des Kantons Aargau so zu ergänzen sei, dass die Anliegen und Bedürfnisse der Wirtschaft bei allen staatlichen Tätigkeiten berücksichtigt werden. Zudem soll vor neuen Erlassen die zuständige Behörde die Auswirkungen auf die Wirtschaft prüfen und zusätzliche Be- und Entlastungen in den wirtschaftlichen Bereichen aufzeigen. Damit zielt die Initiative in dieselbe Richtung wie die Massnahme 11 der Wachstumsinitiative, weshalb der Regierungsrat dem Anliegen der Volksinitiative zustimmt.

Verfassungsänderung vorgesehen

Anstelle einer Botschaft an den Grossen Rat zur Initiative hat der Regierungsrat deshalb direkt eine konkrete Verfassungsbestimmung und eine Gesetzesänderung ausgearbeitet. Dieses Ansinnen ist in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung gestossen. Mit der neuen Verfassungsbestimmung wird Absatz 1 der Volksinitiative umgesetzt:

"Der Kanton hält die Regelungsdichte und die administrativen Belastungen für die Wirtschaft so gering wie möglich. Er berücksichtigt dabei insbesondere die Anliegen der kleinen und mittelgrossen Unternehmen."

Mit der Teilrevision des Geschäftsverkehrsgesetzes werden die Grundzüge der verwaltungsinternen Richtlinien zur Erstellung von Botschaften auf Gesetzesebene verankert. Da diese Richtlinie u. a. die Darstellung der Auswirkungen auf die Wirtschaft enthält, wird damit das Anliegen gemäss Absatz 2 der Volksinitiative erfüllt.

Aufhebung von Zutrittsbeschränkungen

In Phase 1 von Massnahme 10 der Wachstumsinitiative des Regierungsrats sollen die kantonsrechtlichen Zutrittsbeschränkungen zum Wirtschaftsmarkt des Kantons Aargau weitgehend fallen. Die in anderen Kantonen, in den EFTA-Staaten und in der EU zugelassenen Produkte, Dienstleistungen und Berufe sollen grundsätzlich auch im Kanton Aargau ohne zusätzliche Schranken angeboten bzw. ausgeübt werden dürfen (Cassis-de-Dijon-Prinzip), was zu einer weitgehenden Liberalisierung des kantonalen Binnenmarktes führt.

Dieses Prinzip der Anerkennung soll als Signal an die Öffentlichkeit und die Wirtschaft und als Bekenntnis des Regierungsrats zu einer liberalen Wirtschaftspolitik in der Kantonsverfassung verankert werden.Die vorliegende Botschaft beinhaltet neben der Verfassungsänderung die Aufhebung der Bewilligung für den Marktzutritt für Lehrpersonen der Volksschule, den Wirteberuf sowie das Pfandleihgewerbe.

Resultate der Vernehmlassung

Die Aufnahme des Cassis-de-Dijon-Prinzips in der Kantonsverfassung fand mehrheitlich Zustimmung. Auch der Abschaffung der Berufsausübungsbewilligung für Lehrpersonen der Volksschule und die Möglichkeit des Anbietens des Pfandleihgewerbes durch Private wurde weitgehend zugestimmt. Betreffend die Pflicht für den Fähigkeitsausweis für die Wirtetätigkeit wurde in der Vernehmlassung von verschiedenen Seiten eine stärkere Liberalisierung gefordert als ursprünglich vom Regierungsrat vorgeschlagen. Im Sinne eines Abbaus von Schranken und unter Beibehaltung der notwendigen Vorschriften zum Schutz der Öffentlichkeit vor gesundheitsgefährdenden Betrieben soll neu analog zu bereits zehn anderen Kantonen auf die Fähigkeitsausweispflicht verzichtet werden.

Liberale Wirtschaftspolitik

Die umfassende Öffnung des Marktes ist der klare Wille des Regierungsrats. Der Kanton Aargau soll als Wirtschaftsstandort und damit Arbeitsplatz insgesamt noch attraktiver werden. Nur so kann der Aargau seine im interkantonalen Vergleich errungene Spitzenposition beibehalten und das Volkseinkommen pro Kopf weiter verbessern.

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