Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Regierungsrat erachtet Ergänzungen des Strassennetzes in der Region Lenzburg / Unteres Seetal als prüfenswert :
Elemente aus der Netzstrategie werden als Vororientierung in den kantonalen Richtplan aufgenommen

Mit Unterstützung der regionalen Behörden ist eine verkehrliche Netzstrategie für die Region Lenzburg / Unteres Seetal entwickelt worden. Als Grundlage für die Folgearbeiten nimmt der Regierungsrat die aus der lang-fristigen Strategie resultierenden Ergänzungen des Strassennetzes als Vororientierung in den Richtplan auf.

Die zusammen mit den Gemeinden und der Region erarbeitete Netzstrategie Unteres Seetal zeigt auf, mit welchen kurz- und langfristigen Massnahmen den zu erwartenden verkehrlichen Herausforderungen begegnet werden soll. Nimmt der Verkehr in den kommenden Jahren weiter zu, steht in Ergänzung zu den kurzfristigen Massnahmen eine konzentrierte Ausrichtung des Seetals auf den A1-Anschluss Aarau Ost im Vordergrund. Dadurch soll das regionale Zentrum Lenzburg vom Durchgangsverkehr entlastet werden. Gleichzeitig sind für die dadurch stärker belasteten Ortschaften Schafisheim und Seon Ergänzungen des Strassennetzes angedacht. Die Netzstrategie schlägt die Prüfung einer Anpassung des A1-Anschlusses Aarau Ost, eine Ostumfahrung von Schafisheim und eine Ostumfahrung von Seon inklusive Nordspange vor.

Langfristige Trassensicherung

Aufgrund der möglichen Auswirkungen auf die Nutzung des Bodens im Kulturland und auf die allgemeine Siedlungsentwicklung sowie mit Blick auf raumwirksame Entscheide der politischen Behörden im Seetal werden die Vorhaben im Richtplan als Vororientierung fortgeschrieben. Dies liegt in der Kompetenz des Regierungsrates. Die langfristige Trassensicherung dient den Gemeinden als Information für ihre raumplanerischen Vorhaben. Eine Vororientierung im Richtplan ist eine Absichtserklärung des Regierungsrates und legt nicht eine definitive Linie fest. Im Rahmen der nun anstehenden Folgearbeiten wird die Linienführung zusammen mit der Region erarbeitet. Nach Vorliegen eines Gesamtkonzepts über alle Teilelemente wird der Inhalt der Richtplananpassung bestimmt. Die Teilelemente können in der Folge als Zwischenergebnis oder als Festsetzung durch den Grossen Rat beschlossen oder deren Vororientierung im Richtplan durch den Regierungsrat wieder gestrichen werden.

  • Departement Bau, Verkehr und Umwelt
  • Regierungsrat